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Türverkleidung Tüvrelevant bzw. gibts es Bestimmungen

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Beitrag  Wallertown Di Feb 02, 2010 8:31 pm

So wollt mal fragen
ob man sich, was die Türverkleidung betrifft
auslassen kann ohne irgendwas abnehmen
oder Eintragen zu lassen?

Sprich darf man die Türpappen ohne weiteres abmachen
und sich seine eige Verkleidung dran basteln?
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Beitrag  spiky Di Feb 02, 2010 8:44 pm

also ich hab noch nie was von ner eingetragenen Türpappe gehört. Dennoch denk ich mal sollten keine scharfe Kanten oder anderes spitziges Zeugs dranne sein. Das würd ich am besten direkt mal beim TÜV erfragen. Eine Antwort hier wäre klasse, falls du es tun solltest, da mein Kumpel grad einen Cali bei mir in der Garage hat, den wir zum DTM-Car mit Straßenzulassung bauen werden und der innen Carbonverkleidungen bekommen soll. Würd mich jetzt einfach mal aus interesse interessieren, weil deswegen jetzt schon zum TÜV fahren ist bei uns zu früh...
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Beitrag  Sutti Di Feb 02, 2010 8:50 pm




einfach mal aus interesse interessieren
Türverkleidung Tüvrelevant bzw. gibts es Bestimmungen 978373 sorry, aber das fand ich grad ein wenig komisch Türverkleidung Tüvrelevant bzw. gibts es Bestimmungen 976349

Aber zum Thema:

Also ein Bekannter von mir hatte vor ein paar Jahren mal in seinem Mazda 323 die Tür"pappen" aus Alu-Riffelblech gebaut. Hat die Scharfen kanten abgerundet und ne Art Kantenschutz drum gezogen!
War damit beim Tüv und der hat nichts negatives dazu gesagt. Eintragen brauchte er sie auch nicht!
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Beitrag  Wallertown Di Feb 02, 2010 9:28 pm

Dann is es eig so wie ichs mir Gedacht hätte.
Es dürfem halt keine Spitzen Sachen oder Stangen
usw. abstehn rausgucken whatever.

Aber mir schwebt da so ne Idee vor ma schaun ob ich die ma teste ^^.
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Beitrag  Sutti Di Feb 02, 2010 9:38 pm

Ich geb da allerdings keine Gewähr drauf. Ich denke das sollte jeder mit seinem Tüv absprechen und ggf. auch mit anderen Prüfstellen.. So mach ich es jedenfalls wenn ich mir unsicher bin!
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Beitrag  Entenschorsch Mi Feb 03, 2010 6:19 pm

Ich weiß aus der Diskussion in nem anderen Forum, dass man da eben nur auf scharfen Kanten etc. achten muss und sie müssen komplett befestigt sein (auch die Griffe, ob original oder nicht) und nicht "flattern".

Was der Tüv nicht genehmigt ist, wenn gar keine Abdeckung vorhanden ist. Quasi die Öffnungen im Türblech müssen komplett abgedeckt sein, und das Ganze muss fest verbunden sein (Klammer, Schraube, Nieten).
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Beitrag  la-freak Mi Feb 03, 2010 7:02 pm

jupp ich weiß das die Pappen bzw abdeckungen keine scharfen kannten und spitzen haben dürfen. Zwingend notwendig ist das die Türen von innen Zu öffnen sind und auch ein Übersichtler öffner vorhanden ist, das jeder im notfall weiß hier Türgriff.

Ansonsten kannste dich da frei ausleben haupsache es ist schön und gefällt dir und dem Betrachter.

Schöne Grüße La-Freak
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