Frage: Blinker als Standlicht
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Kermet
Basstra
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Frage: Blinker als Standlicht
Servus zusammen,
da ich jetzt so einiges gelesen hab udn nix gescheites rausgefunden hab frag ich mal hier wieder =)
wenn ich mir so nen modul hol, das die blinker mitglimmen zum standlicht, aber trotzdwm bnoch das blinken funktioniert, ist das legal?
bzw bekomm ich das eingetragen oder muss ich das gar nicht? und überhaupt =)
gruß jan
da ich jetzt so einiges gelesen hab udn nix gescheites rausgefunden hab frag ich mal hier wieder =)
wenn ich mir so nen modul hol, das die blinker mitglimmen zum standlicht, aber trotzdwm bnoch das blinken funktioniert, ist das legal?
bzw bekomm ich das eingetragen oder muss ich das gar nicht? und überhaupt =)
gruß jan
Basstra- Forumsgott
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Re: Frage: Blinker als Standlicht
Nich legal, keine Chance auf (legale) Eintragung und wenns mal kracht und einer sagt du hättest doch geblinkt hast noch mehr Probleme...
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Re: Frage: Blinker als Standlicht
Legal wirst du das vermutlich nie bekommen, eingetragen wahrscheinlich auch nicht. Es ist ne riskante Sachen sowas zu verbauen, auch wenns geil aussieht
Re: Frage: Blinker als Standlicht
Das vermutlich kannst du getrost streichen.
Und was daran geil aussehen soll verstehe ich auch nicht, da versucht man alles um möglichst weißes/bläuliches Licht zu bekommen, will da aber dann noch gelblicher als gelb haben!?
Und was daran geil aussehen soll verstehe ich auch nicht, da versucht man alles um möglichst weißes/bläuliches Licht zu bekommen, will da aber dann noch gelblicher als gelb haben!?
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Re: Frage: Blinker als Standlicht
also ein kumpel hat sich auch so ein modul in seinen Irmscher c Vectra ein gebaut un kann damit eine party beleuchtung machen... aber das geht nur beim parken nicht wärend der fahrt... keine ahnung wie er das technisch geschaltet hat..
Kneipen_Astra- Forensüchtig
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Re: Frage: Blinker als Standlicht
was du darfst ist,dir eine weitere glühlampe (zum beispiel standlicht) in den blinker zu bauen. solange das licht nämlich "weiß" ist,darfst du dort standlicht haben. es darf eben nur nicht orange sein...
Re: Frage: Blinker als Standlicht
Was hier schon wieder für ein unsinniges Halbwissen geschrieben wird
Nein, auch das darf man nicht! Ein Blinker ist nur als Blinker zugelassen und nicht auch als Begrenzungsleuchte.
Gibt natürlich Ausnahmen, z. B. die schwarzen Blinker für den Astra F, die haben das aber bereits vom Hersteller aus inkl. Zulassung dafür, aber einfach mal schnell reinbasteln ist nicht legal.
Nein, auch das darf man nicht! Ein Blinker ist nur als Blinker zugelassen und nicht auch als Begrenzungsleuchte.
Gibt natürlich Ausnahmen, z. B. die schwarzen Blinker für den Astra F, die haben das aber bereits vom Hersteller aus inkl. Zulassung dafür, aber einfach mal schnell reinbasteln ist nicht legal.
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Re: Frage: Blinker als Standlicht
Kermet schrieb:
Und was daran geil aussehen soll verstehe ich auch nicht
Das ist geschmacksache und das ist hier jetzt auch nicht das Thema!!!
Und ganz abwägig, es evtl. durch ein Vergleichsgutachten eingetragen zu bekommen, ist es nicht. Es wird nur nicht einfach werden...
Re: Frage: Blinker als Standlicht
Kermet schrieb:Was hier schon wieder für ein unsinniges Halbwissen geschrieben wird
Nein, auch das darf man nicht! Ein Blinker ist nur als Blinker zugelassen und nicht auch als Begrenzungsleuchte.
Gibt natürlich Ausnahmen, z. B. die schwarzen Blinker für den Astra F, die haben das aber bereits vom Hersteller aus inkl. Zulassung dafür, aber einfach mal schnell reinbasteln ist nicht legal.
Willst du meinen Dekra-Prüfer als halbwissend hinstellen? Hatte nämlich damals vor,sowas an meiner Stufe zu machen. In weiß hätte er es mir eingetragen,in orange nicht. Du halbwissender!
Re: Frage: Blinker als Standlicht
Ein weiteres Beispiel für Prüfer, die sich über geltende Vorschriften hinwegsetzen (sei mal dahingestellt ob wissend oder unwissend) ändert auch nichts an der Sachlage.
Informier dich mal anhand der StVZO sowie entsprechender ECE-Richtlinien, dann reden wir weiter...
Informier dich mal anhand der StVZO sowie entsprechender ECE-Richtlinien, dann reden wir weiter...
Doch ist es! Bei lichttechnischen Einrichtungen gibts da null Spielraum für Einzelabnahmen & co, dafür braucht man eine Bauartgenehmigung, die nur das KBA nach umfangreichen Prüfungen durch ein dort akkreditiertes Lichttechnisches Insititut erteilen kann.spiky schrieb:Und ganz abwägig, es evtl. durch ein Vergleichsgutachten eingetragen zu bekommen, ist es nicht. Es wird nur nicht einfach werden...
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Re: Frage: Blinker als Standlicht
Nachgerüstete Standlichtblinker sind nicht erlaubt! Punkt.
Es sei denn, das Fahrzeug verfügt bereits ab Werk über eine solche Beleuchtung (siehe US-Cars)
Gruß
Thomas
Es sei denn, das Fahrzeug verfügt bereits ab Werk über eine solche Beleuchtung (siehe US-Cars)
Gruß
Thomas
Re: Frage: Blinker als Standlicht
Genau, und bevor jetzt jemand mit Volvo und 5er BMW kommt: Was dort orange leuchtet sind baulich in die Hauptscheinwerfer integrierte Seitenmarkierungsleuchten und keine orangen Begrenzungsleuchten (umgangssprachlich "Standlicht")
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