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Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt

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Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 Empty Re: Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt

Beitrag  Kermet Sa Apr 16, 2011 9:02 pm

Freak117 schrieb:Oder es wird wieder jemanden juken sobald ich im Winter bei einer höheren schneeschit liegen bleibe bei über 7cm auf der Autobahn und in mich Rutscht ein Bus mit Schülern... was dann? Bin ich schlud weil mein AUto zu tief war???
Klar bist du dann schuld, jeder hat den Straßen- und Witterungsbedingungen angepasst zu fahren.
Bei nem Auto mit 7cm Bodenfreiheit kann das dann eben schonmal bedeuten es stehen lassen zu müssen.
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Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 Empty Re: Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt

Beitrag  spiky Sa Apr 16, 2011 9:17 pm

Kermet schrieb:
Freak117 schrieb:Oder es wird wieder jemanden juken sobald ich im Winter bei einer höheren schneeschit liegen bleibe bei über 7cm auf der Autobahn und in mich Rutscht ein Bus mit Schülern... was dann? Bin ich schlud weil mein AUto zu tief war???
Klar bist du dann schuld, jeder hat den Straßen- und Witterungsbedingungen angepasst zu fahren.
Bei nem Auto mit 7cm Bodenfreiheit kann das dann eben schonmal bedeuten es stehen lassen zu müssen.
Genauso ist es. Mit unter ein Grund warum so viele Leute mit extrem tiefergelegten Autos ein Alltags- und Winterauto haben ^^

Wenn ich alles was bei mir aufgrund der Tiefe schon kaputt ging an den Kreis Göppingen abwälzen könnte wäre ich happy Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 976349 Aber es ist doch jedem sein Problem, wenn er meint sein Auto tiefer zu legen. Oftmals steht man schon vor Auffahrten und Bordsteinkanten zu Auffahrten, wo Ende im Gelände ist. Aber das juckt doch auch keinen. Haste halt Pech gehabt. Wer tief sein will muss leiden... oder Airride einbauen ^^
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Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 Empty Re: Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt

Beitrag  Snake Sa Apr 16, 2011 9:56 pm

"Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können."


Mit diesem Satz sollten doch eure fragen eigentlich alle beantwortet sein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wer kommt über ein 11 cm kante wenn die karre 4 cm über dem Boden liegt.
Keine, ausser er kann fliegen!!!!!!!!

Also ist es wohl doch fast wie ein Gesetz!

Sie haben nur nicht rein geschrieben, 11cm mindesthöhe!

Würde sagen geschickt umschrieben!!!!
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Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 Empty Re: Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt

Beitrag  spiky So Apr 17, 2011 1:20 am

Snake schrieb:"Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können."


Mit diesem Satz sollten doch eure fragen eigentlich alle beantwortet sein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wer kommt über ein 11 cm kante wenn die karre 4 cm über dem Boden liegt.
Keine, ausser er kann fliegen!!!!!!!!

Also ist es wohl doch fast wie ein Gesetz!

Sie haben nur nicht rein geschrieben, 11cm mindesthöhe!

Würde sagen geschickt umschrieben!!!!

Und genau dieses "fast wie" macht es aus. Dieses Satz stammt aus einer Richtlinie des TÜV´s, aber nicht vom Gesetzgeber! Daher kann man das auch nicht als Gesetzt, sondern NUR als Richtlinie ansehen. Und sind wir mal ehrlich, es gibt soviele so weniger als 11cm haben und trotzdem alles eingetragen ist.

Fakto ist man darf Gesetz und Richtlinie nicht unter den gleichen Hut stecken!

Vor allem was ist wenn ich jetzt 70kg wiege und mein Vater, der auch berechtigt ist das Fahrzeug zu führen, 120kg wiegt. Das Fahrzeug ist jetzt mit mir und vollem Tank genau 11cm. Wenn mein Vater fährt dann nur noch 9cm. Bekomm ich dann eine Strafe weil mein Vater nicht eingetragen ist Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 94668 bounce tongue Daher kannste den rot markierten Satz auch als sinnlos ansehen...
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Beitrag  Exer So Apr 17, 2011 2:57 am

wo wir grad bei sind, hab mir heut abend aufgrund eines alten abwasserabflusses auf der straße nen schaden an der bremse zugezogen. fahrzeug musste abgeschleppt werden und muss morgen erstmal gucken was genau kaputt ist.
kann ich zur stadt gehen und sagen: hier ihr zahlen müssen oder es kommen anwalt von rechtschutz und hauen euch auf finger?

die kannte des abflusses wo ich drüber bin ist ca 4-5cm hoch gewesen und schön etwas älter
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Beitrag  Freak117 So Apr 17, 2011 3:27 am

@spiky dein text sagt doch alles ! mehr brauch man nicht somit is alles geregelt!

@ Kermet wieso mein Auto ist amtlich zugelassen und abgenommen! Somit hab ich doch die Berechtigung auf den Straßen zu fahren solange ich nen Führerschein hab! Und die angepasste fahrweise bezieht sich wohl eher auf dein fahr können als auf die gebenheiten vom Auto will mal behaupten nen richtiger sportwagen wird auch net viel mehr als 8-10cm bodenfreiheit haben!

@ spikey zum gleichen nur weil irgendwelche "andere" von irgendwelchen Prüfern ne Plakette bekommen haben heißt es nicht das es legal ist. Und das du dir irgendwas kaputt machst am Auto liegt wohl daran das du zuviel GFK und hartplastik potenzleisten ranbaust und dein TüVer das in seinem Ermessen durchgehen lässt weil es nicht unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, und du dadurch net den Verkehr behinderst! So und wenn ich weil die Straßen mit 10cm Schnee drauf net frei bekommen liegenbleibe kann ich da nix zu sondern wer anders bin ja auch bis dahin gekommen ;-) Also ich kann sagen mit meinem Fahrwerk komm ich auf ÖFFENTLICHEN STRAßEN überall lang und ich bin sicher unter 10cm bodenfreiheit grundstücke usw alles unwichtig für die STVZO!!! Kannst dir deinen Astra auf den Bremsscheiben hinterher ziehen auf deinem Hof jukt keinen!

@ Exer wenn da nicht schon irgendwelche warnschilder stehen oder sowas würde ich es versuchen! Ist ja genauso wie mit Xtrem schlaglöchern....

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Beitrag  spiky So Apr 17, 2011 11:48 am

Exer schrieb:wo wir grad bei sind, hab mir heut abend aufgrund eines alten abwasserabflusses auf der straße nen schaden an der bremse zugezogen. fahrzeug musste abgeschleppt werden und muss morgen erstmal gucken was genau kaputt ist.
kann ich zur stadt gehen und sagen: hier ihr zahlen müssen oder es kommen anwalt von rechtschutz und hauen euch auf finger?

die kannte des abflusses wo ich drüber bin ist ca 4-5cm hoch gewesen und schön etwas älter

Wirste so keine Chance haben, besonders in Baustellenbereichen nicht.


Freak117 schrieb:@spiky dein text sagt doch alles ! mehr brauch man nicht somit is alles geregelt!

@ Kermet wieso mein Auto ist amtlich zugelassen und abgenommen! Somit hab ich doch die Berechtigung auf den Straßen zu fahren solange ich nen Führerschein hab! Und die angepasste fahrweise bezieht sich wohl eher auf dein fahr können als auf die gebenheiten vom Auto will mal behaupten nen richtiger sportwagen wird auch net viel mehr als 8-10cm bodenfreiheit haben!

@ spikey zum gleichen nur weil irgendwelche "andere" von irgendwelchen Prüfern ne Plakette bekommen haben heißt es nicht das es legal ist. Und das du dir irgendwas kaputt machst am Auto liegt wohl daran das du zuviel GFK und hartplastik potenzleisten ranbaust und dein TüVer das in seinem Ermessen durchgehen lässt weil es nicht unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, und du dadurch net den Verkehr behinderst! So und wenn ich weil die Straßen mit 10cm Schnee drauf net frei bekommen liegenbleibe kann ich da nix zu sondern wer anders bin ja auch bis dahin gekommen ;-) Also ich kann sagen mit meinem Fahrwerk komm ich auf ÖFFENTLICHEN STRAßEN überall lang und ich bin sicher unter 10cm bodenfreiheit grundstücke usw alles unwichtig für die STVZO!!! Kannst dir deinen Astra auf den Bremsscheiben hinterher ziehen auf deinem Hof jukt keinen!

@ Exer wenn da nicht schon irgendwelche warnschilder stehen oder sowas würde ich es versuchen! Ist ja genauso wie mit Xtrem schlaglöchern....


Was sagt den mein Text. Der sagt, dass nix gesetzlich geregelt ist. Also wenn was nicht gesetzlich geregelt ist dann kann auch was nicht illegal sein. Du hast keine Ahnung von dem Thema, stellst aber hier Behauptungen auf, wo einfach falsch sind.

An meinem Astra ist nix illegal eingetragen, sondern alles nach irgendwelchen Bestimmungen. glaub kaum der Chef vom TÜV Göppingen wegen mir seinen Arbeitsplatz riskiert um mir irgendwelche illegalen Sachen einzutragen. Des hat der sicherlich nicht mehr nötig Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 94668 Und glaub mir eins, meine Umbauten sind alle mehrfach durchdacht und alles vorab auch vom TÜV abgesegnet.

Und zu deinem Schneescheiß. Versuch doch mal ne Gemeinde oder Stadt wegen nicht geräumter Straßen zu verklagen, mal sehen wie weit du kommst Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 978373 Oftmals hat man im Winter sogar mit einem nicht tiefergelegten Auto seine Probleme...

Mein mein zuviel GFK- und Hartplastik Potenze wie du es nenne magst ist rechtsmäßig eingetragen und auch legal. Also schieb dir solche Aussagen. Bring du mal hier Sachlagen, die eine gesetzliche Regelung beeinhalten über die tiefe von einem Auto gesetzlich regeln und nicht immer nur mit irgendwelchen Behauptung und Schneegeschiebe kommen, der völliger Bullshit ist und niemand interessiert Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 94668
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Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 Empty Re: Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt

Beitrag  Entenschorsch So Apr 17, 2011 1:34 pm

Es ist in der StVZO nicht eindeutig geregelt.

Aber kommt es aus was für Gründen auch immer zu einem Verfahren, und man zweifelt dieses an, wird vor Gericht als Maßgabe die Schwelle mit 80mm Höhe, 110 mm Länge hergenommen. Denn das ist das Prüfverfahren des TÜV/VDAT, von sachkundigen Personen festgelegt. Und deren Statement wird mit als erstes vor Gericht eingeholt.

Entenschorsch schrieb:
In Deutschland gilt im Zweifelsfall die "Herleitung von Bestimmungen" aus technischen Berichten, Anweisungen, Verordnungen etc.

Dazu zählt nunmal auch die Prüfanweisung des TÜV, die von sachkundigen Personen festgelegt wurde, und die man als Richtlinie (z.B. der Polizist) hernehmen darf.
Hierbei handelt es sich um die berühmte Schwelle mit 80 x 110 mm, die berührungsfrei überfahren werden muss.
ACHTUNG: Spoiler (also Kunststoffteile) dürfen diese berühren, allerdings weder Karosse, Auspuff, Achsträger,.....

So, und was nun der "Horrorfall" für alle Tuner wäre, wenn einer so uneinsichtig wäre und dass versucht gegen den Staatsanwalt bis in die höchste Instanz zu treiben. Verliert man dann, ist ein sogenanntes Grundsatzurteil gesprochen worden.
Und die sind nunmal wie Gesetze zu werten, können dann ggf. per Nachtrag in bestehende Gesetze (z.B. die StVZO) eingefügt werden.

Viel Gerede, kurzer Sinn: Sch***egal obs explizit in einem Gesetz steht, oder nicht...im Zweifelsfall zählt die Meinung eines Prüfingenieurs. Bei Polizeikontrollen und vor Gericht.
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Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 Empty Re: Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt

Beitrag  spiky So Apr 17, 2011 2:11 pm

Aber hier in dem Thread geht es nicht um die Bestimmung des TÜV´s, da liegt vieles im Ermessen dessen, sondern ob es ein Gesetz gibt. Und da ist die Antwort NEIN. So und wo es kein Gesetz gibt kann es auch kein Urteil und keine Bestrafung geben.

Empfehlungen sind Personenabhängig und die sieht jeder anderst. Somit kann man kein Urteil auf der Meinung eines Einzelnen stützen...
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Beitrag  Kermet So Apr 17, 2011 2:24 pm

spiky schrieb:So und wo es kein Gesetz gibt kann es auch kein Urteil und keine Bestrafung geben.
Das halte ich jetzt aber auch für ein Gerücht...

Zu den 110 mm vom VdTÜV Merkblatt 751:
Im (von der TÜV Automotive GmbH München) erstellten Teilegutachtens meines FK Gewindefahrwerks steht als Auflage folgendes:

9. In allen Fällen ist abweichend von dem VdTÜV Merkblatt 751 auf eine Mindestbo-
denfreiheit von 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten.

Solche Aussagen lassen dann doch wieder etwas an der Relevanz o.g. TÜV-Merkblatts zweifeln...

spiky schrieb:An meinem Astra ist nix illegal eingetragen, sondern alles nach irgendwelchen Bestimmungen.

Bist dir da sicher?
Auf dem Bild sieht die Radabdeckung doch etwas knapp aus,
ebenso haben deine Seitenmarkierungsleuchten doch niemals 25 cm zum Boden?
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Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 Empty Re: Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt

Beitrag  spiky So Apr 17, 2011 2:43 pm

[quote="Kermet"]
spiky schrieb:

Bist dir da sicher?
Auf dem Bild sieht die Radabdeckung doch etwas knapp aus,
ebenso haben deine Seitenmarkierungsleuchten doch niemals 25 cm zum Boden?

Absolut sicher. Das Profil wird von der Oberkante Radlauf komplett verdeckt, und auch die seitlich vorgeschriebenen Abdeckungswinkel sind eingehalten.

Die Seitenmarkierungsleuchten haben auch den Segen vom TÜV wie eine Freigabe von Hella und vom KBA, dass diese auf der Höhe freigeben sind Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 29668
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Beitrag  Kermet So Apr 17, 2011 3:16 pm

spiky schrieb:Absolut sicher. Das Profil wird von der Oberkante Radlauf komplett verdeckt, und auch die seitlich vorgeschriebenen Abdeckungswinkel sind eingehalten.
"Vorgeschriebene Winkel" in Verbindung mit "Profil" gibt es nicht, entweder ECE-Vorschrift mit Winkeln (30° vorne, 50° hinten), dann muss aber das komplette Rad abgedeckt sein und nicht nur die Lauffläche, oder nationale Regelung, die nur abgedeckte Lauffläche verlangt, aber auf einer horizontalen Linie 15 cm oberhalb der Radmitte, was je nach Radgröße verschiedene Winkel ergäb.

spiky schrieb:Die Seitenmarkierungsleuchten haben auch den Segen vom TÜV wie eine Freigabe von Hella und vom KBA, dass diese auf der Höhe freigeben sind Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 29668
Das interessiert mich jetzt aber genauer. ECE R-48 schreibt eindeutig auf Seite 92 unter Punkt 6.18.4.2 "In der Höhe: Über dem Boden, mindestens 250 mm".
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Beitrag  Freak117 So Apr 17, 2011 3:29 pm

[quote="

[/quote]

Was sagt den mein Text. Der sagt, dass nix gesetzlich geregelt ist. Also wenn was nicht gesetzlich geregelt ist dann kann auch was nicht illegal sein. Du hast keine Ahnung von dem Thema, stellst aber hier Behauptungen auf, wo einfach falsch sind.

An meinem Astra ist nix illegal eingetragen, sondern alles nach irgendwelchen Bestimmungen. glaub kaum der Chef vom TÜV Göppingen wegen mir seinen Arbeitsplatz riskiert um mir irgendwelche illegalen Sachen einzutragen. Des hat der sicherlich nicht mehr nötig Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 94668 Und glaub mir eins, meine Umbauten sind alle mehrfach durchdacht und alles vorab auch vom TÜV abgesegnet.

Und zu deinem Schneescheiß. Versuch doch mal ne Gemeinde oder Stadt wegen nicht geräumter Straßen zu verklagen, mal sehen wie weit du kommst Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 978373 Oftmals hat man im Winter sogar mit einem nicht tiefergelegten Auto seine Probleme...

Mein mein zuviel GFK- und Hartplastik Potenze wie du es nenne magst ist rechtsmäßig eingetragen und auch legal. Also schieb dir solche Aussagen. Bring du mal hier Sachlagen, die eine gesetzliche Regelung beeinhalten über die tiefe von einem Auto gesetzlich regeln und nicht immer nur mit irgendwelchen Behauptung und Schneegeschiebe kommen, der völliger Bullshit ist und niemand interessiert Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 94668[/quote]

Steht da irgendwo das ich geschrieben hab das dein Astra Illegal ist? NEIN Da steht, schade das ich net weiß wie ich mehrfach nen Zitat mache! "nur weil irgendwelche "andere" von irgendwelchen Prüfern ne Plakette bekommen haben heißt es nicht das es legal ist. Und das du dir irgendwas kaputt machst am Auto liegt wohl daran das du zuviel GFK und hartplastik potenzleisten ranbaust und dein TüVer das in seinem Ermessen durchgehen lässt! " Zitat ENde :-P Wenn du auch zum CHef von deiner Prüfstelle fährst is doch gut wenn der das durch gehen lässt der hat aber nen hohen rang und wenn du wie du geschrieben hast "Genauso ist es. Mit unter ein Grund warum so viele Leute mit extrem tiefergelegten Autos ein Alltags- und Winterauto haben ^^ wenn die bei irgendeinem TüVer waren der gerad bock hatte und geld brauchte heißt es noch lange nicht das so´n Oberguru vom TüV wie der wo du angeblich hinfährst es absegnet! Und mal ne frage woher kommen denn die ganzen bestimmungen und regeln für den TüV und für welche einrichtung Arbeitet der TüV ?
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Beitrag  spiky So Apr 17, 2011 3:43 pm

Also ich denk mal das muss man jetzt hier nicht diskutieren, in wieweit mein TÜV-Guru da Geld braucht oder nicht. Nur soviel. Der gute Mann schafft schon seit 35 beim TÜV, ist Chef von dem Laden und hat es sicherlich nicht nötig, nem kleinen armen Bub sein getunten Opel illegal einzutragen, weil er jetzt mal 50 EUR unter der Hand nötig hat Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 94668 Das muss der sich glaub nicht mehr geben Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 978373

Man braucht jetzt hier nicht mehr groß rumdiskutieren und um den Brei reden. Fakto ist. Gesetz gibt es keins, nur eine Richtlinie. Wer was anderes hat solls jetzt einfach hier zeigen und dann ist gut. Jetzt 50 mal den ungerührten Kuchen der Vermutungen werfen bringt hier nix mehr...
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Beitrag  Freak117 So Apr 17, 2011 3:45 pm

spiky schrieb:Also ich denk mal das muss man jetzt hier nicht diskutieren, in wieweit mein TÜV-Guru da Geld braucht oder nicht. Nur soviel. Der gute Mann schafft schon seit 35 beim TÜV, ist Chef von dem Laden und hat es sicherlich nicht nötig, nem kleinen armen Bub sein getunten Opel illegal einzutragen, weil er jetzt mal 50 EUR unter der Hand nötig hat Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 94668 Das muss der sich glaub nicht mehr geben Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 978373.

schreib ich so unverständlich oder verstehst du net was ich schreibe und damit sagen will Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 976349

Und meine Frage? woher kommen denn die ganzen bestimmungen und regeln für den TüV und für welche einrichtung Arbeitet der TüV ? würde mich mal intressieren was du dazu sagst!!!
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Beitrag  spiky So Apr 17, 2011 4:18 pm

Kermet schrieb:
spiky schrieb:Absolut sicher. Das Profil wird von der Oberkante Radlauf komplett verdeckt, und auch die seitlich vorgeschriebenen Abdeckungswinkel sind eingehalten.
"Vorgeschriebene Winkel" in Verbindung mit "Profil" gibt es nicht, entweder ECE-Vorschrift mit Winkeln (30° vorne, 50° hinten), dann muss aber das komplette Rad abgedeckt sein und nicht nur die Lauffläche, oder nationale Regelung, die nur abgedeckte Lauffläche verlangt, aber auf einer horizontalen Linie 15 cm oberhalb der Radmitte, was je nach Radgröße verschiedene Winkel ergäb.

Natürlich gibt es die. Die alte Vorschrift besagte das die Lauffläche/Profil von Radlauf beim direkten Blick von oben komplett abgedeckt sein muss, die seitliche Abdeckung durch einen bestimmten Winkelsatz- Den weiß ich jetzt aber gerade nicht im Kopf.


spiky schrieb:Die Seitenmarkierungsleuchten haben auch den Segen vom TÜV wie eine Freigabe von Hella und vom KBA, dass diese auf der Höhe freigeben sind Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 29668
Das interessiert mich jetzt aber genauer. ECE R-48 schreibt eindeutig auf Seite 92 unter Punkt 6.18.4.2 "In der Höhe: Über dem Boden, mindestens 250 mm".

Das ist schön für dich, ich hab trotzdem die nötigen Unterlagen. Man muss nur wissen, mit wem eben bei Hella und KBA telefonieren muss, um eben die nötigen Unterlagen zu bekommen ;)


@Freak: Das hab ich schon richtig verstanden, dass deine Aussage mit dem TÜV-Guru allgemein gemeint war, ich hab die Aussage jetzt nur mal auf meinen TÜVler umgewandelt.
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Beitrag  Kermet So Apr 17, 2011 6:23 pm

Freak117 schrieb:woher kommen denn die ganzen bestimmungen und regeln für den TüV und für welche einrichtung Arbeitet der TüV ?
Die Bestimmungen stehen in der StVZO und ECE- bzw. EWG-Richtlinien, ist nahezu alles im Web zu finden.
Und was meinst du mit "für welche Einrichtung"? Der TÜV ist ein beim KBA akkreditiertes privatwirtschaftliches Unternehmen.

spiky schrieb:
Kermet schrieb:"Vorgeschriebene Winkel" in Verbindung mit "Profil" gibt es nicht, entweder ECE-Vorschrift mit Winkeln (30° vorne, 50° hinten), dann muss aber das komplette Rad abgedeckt sein und nicht nur die Lauffläche, oder nationale Regelung, die nur abgedeckte Lauffläche verlangt, aber auf einer horizontalen Linie 15 cm oberhalb der Radmitte, was je nach Radgröße verschiedene Winkel ergäb.

Natürlich gibt es die. Die alte Vorschrift besagte das die Lauffläche/Profil von Radlauf beim direkten Blick von oben komplett abgedeckt sein muss, die seitliche Abdeckung durch einen bestimmten Winkelsatz- Den weiß ich jetzt aber gerade nicht im Kopf.
Nein, eben kein Winkel. Man zieht eine waagrechte Linie 150 mm oberhalb der Radmitte, darüber muss nach vorhe und hinten die Lauffläche abgedeckt sein.
Klar ergibt sich daraus über die geometrischen Beziehungen ein Winkel, doch der ist eben nicht fest, sondern von der Radgröße abhängig.
Siehe auch hier: http://www.tyresystem.de/Reifen/Information/Radabdeckungen

spiky schrieb:Das ist schön für dich, ich hab trotzdem die nötigen Unterlagen. Man muss nur wissen, mit wem eben bei Hella und KBA telefonieren muss, um eben die nötigen Unterlagen zu bekommen ;)
Warum soll das schön für mich sein?
Mich interessiert einfach nur wie so eine Ausnahmeregelung genau aussieht un mit welcher Begründung man diese erhalten kann.
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Beitrag  spiky So Apr 17, 2011 6:32 pm

@Kermet: Okay das mit dem Winkel mag so okay sein, auf alle Fälle passt da bei mir alles Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 29668

Mal einfach gesagt. wenn Hella die Leuten auch für eine tiefere Einbauform freigibt und das KBA da kein Probem damit hat, warum soll ich mir da ein Kopf machen, wenn ich da die Freigabe bekomm ;) Die gute Frau damals vom KBA meinte das die Strenge bei sowas vielmehr beim LKW/Transporter gesehen wird. Jedenfalls hab ich alles was ich benötige, damit ich die so ohne Bedenken verbauen konnte. Wenn man halt was haben will muss man halt schauen, wie man es macht und wo man was und wie machen kann und wie man das umsetzt. Da bekommt man eben nix an die Backen getragen sonst muss da selbst aktiv sein und sich bemühen. Dann geht nahezu alles. Ich bekomm sogar noch cleane Türen eingetragen, obwohl das mittlerweile "verboten" ist. Man muss nur die Möglichkeit wissen und wie man eben bestimmte Sachen machen muss Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt - Seite 2 29668

Ist halt alles mit Arbeit verbunden. Aber das ist ein anderes Kapitel als wie das um was es hier geht...
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Beitrag  Freak117 So Apr 17, 2011 7:47 pm

ich wollte eig darauf hinaus das der TüV eine Staatliche einrichtung ist also eine Behörde da ihnen durch Gesetz Hoheitsrechte übertragen werden
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Beitrag  Kermet Mo Apr 18, 2011 10:41 am

Damit liegst du aber völlig falsch.
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Beitrag  spiky Mo Apr 18, 2011 11:09 am

Kermet schrieb:Damit liegst du aber völlig falsch.
Ist der Post auf Freak117 bezogen?
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Beitrag  Entenschorsch Mo Apr 18, 2011 11:57 am

Glaub js....denn der TÜV ist eben keine staatliche Institution, sondern eine freie unabhängige.

Allerdings ist der TÜV Ansprechpartner Nr.1 für den Staat bei themenbezogenen Vorfällen.
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Beitrag  Kermet Mo Apr 18, 2011 12:18 pm

spiky schrieb:
Kermet schrieb:Damit liegst du aber völlig falsch.
Ist der Post auf Freak117 bezogen?
Ja.

Entenschorsch schrieb:Allerdings ist der TÜV Ansprechpartner Nr.1 für den Staat bei themenbezogenen Vorfällen.
Denke aber auch nur in den alten Bundesländern. In den neuen darf ja nur Dekra Abnahmen nach §19.2/21 machen und hat somit dort mehr Kompetenzen als der TÜV.
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Beitrag  spiky Mo Apr 18, 2011 12:29 pm

Kermet schrieb:
spiky schrieb:
Kermet schrieb:Damit liegst du aber völlig falsch.
Ist der Post auf Freak117 bezogen?
Ja.

Entenschorsch schrieb:Allerdings ist der TÜV Ansprechpartner Nr.1 für den Staat bei themenbezogenen Vorfällen.
Denke aber auch nur in den alten Bundesländern. In den neuen darf ja nur Dekra Abnahmen nach §19.2/21 machen und hat somit dort mehr Kompetenzen als der TÜV.

Ja da habt ihr recht, der TÜV hat in Deutschland keinerlei Befugnis bzw. Hoheitsrecht. Er prüft auch nur noch nach vorhandene Vorschriften/Gesetze, macht aber keine.

@Freak: Ich glaub mit dem ganzen Kapitel musst dich noch bissle beschäftigen tongue
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