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Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände

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Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Empty Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände

Beitrag  spiky Do Jul 16, 2009 11:04 pm

Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand mit Infos dienen - bitte nicht wundern über die folgende Schriebweise, ich habe den Text in einem Verkehrsforum geschrieben gehabt, in dem man neutral schreiben muss, daher klingt das bissle komisch ^^ Person X bin ich ;)

Meinen Astra kann man in meiner Galerie begutachten, er sieht beim besten Willen nicht so aus, als würde mir das Geld fehlen, und nur mit halbfertigem durch die Gegend zu fahren, wie man bei vielen anderen "billigtunern" sieht. Gut dass mein Innenraum gerade Baustelle ist kann man mir ja nicht böse nehmen, ist ja meiner Ansicht nach auch nix schlimmes ;)

So nun zum Problem, ich bin heute in meiner Hofeinfahrt von der Zivilpolizei kontroliiert worden, diese bemängelten meine vorderen abgefahrenen Reifen (neue sind schon bestellt, nur noch nicht da), meine Sitze & Lenkrad, was ich noch nicht eintragen haben. Ich habe zu den Beamten gesagt, dass das ganze erst vor 3 Tagen verbaut wurde, das Auto die ganze Zeit in meiner Garage/Halle stand (20km von meinem Wohnhaus) und ich das Fahrezug heute abgeholt habe, um morgen die neuen Reifen aufziehen zu lassen und die Sachen eintragen zu lassen. Dass sonst alles eingtragen ist und die TÜV Berichte inkl. aller Gutachten, sogar das von den Sitzen & Lenkrad lag bei und ich somit nicht derjenige bin, der ohne Eintragungen rumfährt, interessierte die Beamten relativ wenig. Mir kam es gerade so vor, dass sie meine Karre als illegale Bastelbude mit schlimmster Gefährdung darstellen Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände 94668

So hier mal den Text im Vollen:


Erstmal Infos allgemein:
Person X fährt einen getunten Opel. An diesem sind schon diverse Veränderungen, auch Karosserieveränderungen, Tieferlegung, Verspoilerung, etc. vorgenommen worden. Alles wurde vom TÜV abgenommen und eingetragen.

Person X hat eine größere Garage/Halle etwa 20km von seinem Wohnort entfernt, in der das Auto die meiste Zeit des Jahres steht und in der auch am Fahrzeug "geschraubt" wird.

Person X hat vor paar Tage König Sportsitze und ein Sportlenkrad verbaut, was noch nicht eingetragen ist, da es ja erst frisch verbaut ist und bis dato heute nicht mit dem Auto gefahren wurde.

An der Vorderachse sind beide Reifen abgefahren. Es ist eine Reifengröße notwendig, die nicht gängig im Handel zu bekommen ist, sondern bestellt werden muss.


So nun zum eigentlichen:

Person X ist mit dem angesprochenen Fahrzeug heute von der Garage nach Hause gefahren. Gerade in der privaten Hofeinfahrt geparkt, kamen zwei Polizeibeamte -im nachfolgenden PB genannt- in Zivil und machte eine Fahrezugkontrolle. Person X hat den Beamten erklärt, dass die Sitze und Lenkrad noch nicht eingetragen sind, da diese erst vor ein paar Tagen verbaut wurde und die Reifen vorne morgen ausgetauscht werden, da diese eben beim Reifenhändler nicht vorrätig sind sondern diese bestellt werden müssen. Es wurde auch gesagt, dass die Garage 20km entfernt vom Wohnort liegt und heute das Fahrzeug zum ersten mal wieder aus der Garage geholt wurde, damit neue Reifen aufgezogen werden können und ich anschließend die Abnahmen beim TÜV erledigen möchte. Die PB meinten, sie könnten das Fahrzeug sofort stilllegen werden Gefährdung. Dass Person X alle (weit über 15 Eintragungen) vom TÜV eingetragen sind und auch alles inkl. deren Gutachten und TÜV-Bericht geordnet in einem Ordner vorhanden ist, so dass Person X nachweisen kann, dass Interesse daran besteht, dass am Fahrzeug alles legal und eingetragen ist und man somit nicht derjenige ist, wo Eintragungen nicht wichtig sind - interessierte die PB nicht die Bohne. Diese hängten sich nur an den abgefahrenen zwei Reifen auf, an den Sitzen und dem Sportlenkrad, obwohl für letzte beide jeweils ein Gutachten zur Eintragung vorhanden sind, also auch nichts, was nicht rechtens eingetragen werden kann.

Die PB begründeten ihre Kontrolle, dass die PB bei Person X beim abbiegen Schleifgeräusche gehört haben mögen, als diese an der Ampel standen. Dies kann aber nicht sein, da das Fahrzeug mit der Tiefe, der Bereifung, deren Felgen, etc. so abgenommen und eingetragen wurde. Die Freigängigkeit des Reifens ist gewährleistet und ein schleifen aufgrund Federwegsbegrenzer technisch gar nicht möglich! Es war lediglich ein Gullideckel, was ein ähnliches Geräusch erzeugt hat

Die PB stellten bzw. übergaben mir keine Mängelkarte, lediglich eine Visitenkarte eines PBten.


Nun zu den Fragen:

1.) Dürfen die PB Person X auf dem Privatgelände eine Fahrzeugkontrolle durchführen?

2.) Kann ne Strafe bezüglich den nicht eingetragenen, neu verbauten Sachen drohen, obwohl Person X morgen zum TÜV gefahren wäre?

2.1) Das Wohnhaus von Person X liegt genau 1000m vom TÜV entfernt, aber auf dem direkten Wege von der Garage zum TÜV. Angenommen Person X hatte nur heute abend die Möglichkeit, das Auto von der Garage zu holen, um es morgen beim TÜV vorzufahren, da nur heute ein Fahrer für die Fahrt zur Garage zur Verfügung stand. Wenn Person X nun sagt, dass man nur schnell was zu Hause ausladen wollte und das Auto dann vorm TÜV agbestellt hätte oder alternative man das Auto zu Hause abgestellt und morgen früh damit zum TÜV gefahren wäre (dieser hatte zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits geschlossen), da das Wohnhaus ja auf dem direkten Weg zum TÜV liegt (fährt Person X auch vorbei, wenn direkt zum TÜV gefahren wird) muss die Polizei das akzeptieren? Person X muss ja die Möglichkeit gegeben werden, das Fahrzeug von der Garage zum TÜV zu fahren.

3.) Kann trotz der Aussage von Person X, dass morgen neue Reifen aufgezogen werden und deswegen das Fahrzeug aus der Garage geholt wurde, eine Strafe mit Punkten drohen?

4.) Dürfen die Person X das Fahrzeug überhaupt stilllegen? Person X meint mal gelesen zu haben, dass das Stillegen abgeschafft wurde und nur noch ein Bußgeld verhängt werden kann, da die Polizei nachweisen muss, dass eine Gefahr durch nicht eingetragene Bauteile voran geht.

5.) Darf Person X überhaupt eine Strafe zugeteilt werden? Schließlich muss doch die Polizei Person X nachweisen, dass es nicht so gewollt war, morgen zum TÜV zu fahren und morgen neue Reifen aufzuziehen, da beides heute nicht mehr möglich war, da 1.) die Werkstatt wie TÜV schon geschlossen hatten und 2.) ich früher aufgrund benötigten Fahrers zur Fahrt zur Garage (Person X kann ja schlecht mit 2 Autos heim fahren) keine frühere Möglichkeit hatte, das Fahrzeug zu holen.

6.) Die PB haben Person X keine Mängelkarte erteilt, das heißt somit, dass kein sofortiges Vorfahren beim TÜV angeordet wurde, oder?

zusätzliche Infos zur Rechtslage und welche Rechte Person X da hat wären sehr klasse. Danke schonmal im Voraus!





Was meint ihr dazu - hat da vielleicht irgendjemand hilfreiche Infos für mich, am besten mit Link!
Welche Rechte hab ich da, ich hab mal gelesen, dass die ein Fahrzeug gar nicht mehr stilllegen dürfen sondern nur noch ein Bußgeld verhängen dürfen, da eine abstrakte Gefährdung nicht mehr ausreicht, um ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zu rechtfertigen.
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Beitrag  CleanEdition Do Jul 16, 2009 11:15 pm

Boa soviel Text! Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände 976349

Mit welchen Worten oder Unterlagen haben sich die PB denn verabschiedet? Haben die sich deinen Fahrzeugschein angesehen oder dir irgendwas gegeben?
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Beitrag  Hotte Do Jul 16, 2009 11:18 pm



Soweit ich weis sowie etwas am Fahrzeug verbaut ist erlischt die
Betriebserlaubniss und der Versicherungsschutz.
Werde aber den Text wenn du nix dagegen hast mal ausdrucken
und meinen Nachbarn fragen der ist auch PB.
Mal sehen was der mir dazu sagt.


Gruß Hotte
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Beitrag  x-treme Do Jul 16, 2009 11:24 pm

Hey,
also soweit ich weiss müssten sie dir bei einem auf Privatgelände abgestellten Auto nachgewiesen werden dass das Auto in dem Zustand bewegt wurde.

Und zu deinen Argumenten mit den Reifen die aufgezogen werden sollen bzw. Eintragungen gemacht werden müsstest du auf jeden Fall nachweisen das du VOR der Kontrolle bereits entsprechende Termine vereinbart hast.

Ansonsten dürfte es recht schwierig werden.

Gruß
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Beitrag  Sutti Do Jul 16, 2009 11:25 pm

das mal ne üble GEschichte.

Also meines Wissens nach:

zu 1: NEIN, dürfen die nicht. Du hast da keine Aussagepflicht, und auch die PB haben nicht das Recht einfach so dein Grundstück zu betreten!

zu 2: Ja, eine Strafe dürfte verhängt werden, wenn nicht die Sache mit dem Privatgelände wäre!

zu 3: Ja, auch das wäre denkbar, wenn.... (privatgelände)

zu 4: Stilllegen ist soweit ich weiß nicht abgeschaft. den hugh-hap seinen Omega haben die PB letztes Jahr in Schieder aufm Treffen auch Stillgelegt...

zu 5: da gelten wohl leider die Gesetze.... (dennoch die sache mit dem Privatgelände)

zu 6: korrekt. Ohne Mängelkarte oder Anzeige o.ä. kann dir eigentlich nichts passieren!


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Beitrag  spiky Do Jul 16, 2009 11:44 pm

CleanEdition schrieb:

Mit welchen Worten oder Unterlagen haben sich die PB denn verabschiedet? Haben die sich deinen Fahrzeugschein angesehen oder dir irgendwas gegeben?
Den Fahrzeugschein und die Eintragungen habe sie sich angesehen, gegeben habe die mir außer eine Visitenkarte nichts. Der eine PB hat bissle was aufgeschrieben, aber erhalten hab ich nichts außer der Visitenkarte


x-treme schrieb:Hey,
also soweit ich weiss müssten sie dir bei einem auf Privatgelände abgestellten Auto nachgewiesen werden dass das Auto in dem Zustand bewegt wurde.
Das Problem ist dass die an der Ampel, etwa 500m vor meinem Wohnhaus die mich beim abbiegen gesehen haben, dann sich eingebildet haben, dass meine Reifen im Radhaus geschliffen haben -was aufgrund gezogener Radläufe und Begrenzer nicht möglich ist! und haben umgedreht. Haben mich aber erst in der Hofeinfahrt gestellt...

@Hotte: Kannste mal machen, danke Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände 29668


Was haltet ihr von dem, hab ich im Netz gefunden:

Früher war es so:

Werden an Fahrzeugen nachträglich technische Änderungen vorgenommen, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Dies ist immer dann der Fall, wenn dadurch die Verkehrssicherheit oder der Umweltschutz gefährdet oder die Fahrzeugart geändert wird.

Heutzutage ist es aber so, dass eine abstrakte Gefährdung nicht mehr ausreicht, um ein Erlöschen der Betriebserlaubins zu rechtfertigen. Es wird eine Mischung aus konkreter und abstrakter Gefährdung gefordert. Das heisst, dass in absehbarer Zeit damit zu rechnen sein muss, dass eine Gefahr für VT ausgeht.
Somit kann in fast allen Fällen eine andere Auspuffanlage oder ähnliches nicht mehr ausreichen, um einen PKW stillzulegen. Unberührt bleibt davon die Tatsache, dass ein Mänglbericht ausgestellt werden und ein Verwarngeld gegen den Fahrer sowie ein Bußgeld für den Halter ausgesprochen werden kann...


Es gibt eine interessante Änderung: Durch die Einführung der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) gibt es keine Regelung der Betriebserlaubnis an Fahrzeugen mehr!
Das heißt, den Tatbestand "Bewegen eines KFZs ohne entsprechende Betriebserlaubnis" ist seit dem 1.3.2007 ungültig bzw nicht mehr existent.

Folgen: bei einer Polizeikontrolle kann einem niemanden Anhängen, dass er ohne eine entsprechende Betriebserlaubnis (bzw erlöschen dieser zB durch nicht eingetragene Anbauelemente) unterwegs ist. Den wirklich einzigen Tatbestand, der noch rechtlich durchgesetzt werden kann ist, dass "das Fahrzeug dem Zustand der Zulassung" nicht entspricht.

Vorteil: Fahren ohne BE hat Geld + Punkte gekostet evtl auch den Führerscheinverlust oder Probezeitverlängerung.
Fahren abweichend der Zulassung kostet "nur" Verwarngeld.

Was haltet/meint ihr dazu?


Zuletzt von spiky:: am Do Jul 16, 2009 11:59 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag  CleanEdition Do Jul 16, 2009 11:47 pm

Wäre mir neu das die keine Stilllegung mehr machen dürfen. Wo haste den Text her?
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Beitrag  Destrcr Do Jul 16, 2009 11:50 pm

Erstma denke ich dich hat jemand verpiffe weil sowas is schon arg ungewöhnlich das man schleifgeräusche gehört hat..
Privat is privat man kenn net einfach auf mein Grundstück komme un sage ich würd gern ma des Auto kontrolliere warum auch immer....................
Un zum Tüv muss man so oder so deswege sage die meiste da nix oder wenn dann ne mängelkarte..................
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Beitrag  silverdevil666 Do Jul 16, 2009 11:51 pm

Also... nun ich auch mal...

Wir haben letztes Jahr auf dem Weg nach Schieder etwas ähnliches erlebt. Wir hatten uns um der Polizeikontrolle zu entgehen extra auf eine Tankstelle gestellt und uns versichern lassen, das das ein Privatgelände ist. Wir fühlten uns sicher...

Allerdings kam dann ein Trupp von Polizisten und wollte kontrollieren... nachdem wir sagten, das sie das nicht dürfen weil Privatgelände ist, meinten Sie das das so zwar richtig ist, aber leider nicht zählt, weil man ja irgendwie über die Straße dahin gekommen sein muss und auch wieder runter muss....

Fazit ist also, wenn man sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt und dann auf ein Privatgelände fährt die Polizei wohl berechtigt ist das Fahrzeug zu kontrollieren. Ist auch irgendwie logisch weil man ja auf der Straße war.

Also die kontrolle war wohl leider rechtens... allerdings weiß ich nicht ob sie das Privatgelände betreten dürfen um diese Kontrolle durchzuführen. Stillegen dürfen sie meines Wissens nach nicht mehr.

Allerdings, da du keine Mängelkarte bekommen hast und auch sonst nichts schriftliches denke ich, das da nicht viel passieren kann. Ich würde schnellstmöglich die Reifen wechseln und zum TÜV gehen und alles eintragen lassen. Somit hast du dich dann richtig verhalten.

Gruß

Sören
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Beitrag  spiky Fr Jul 17, 2009 12:01 am

CleanEdition schrieb:Wäre mir neu das die keine Stilllegung mehr machen dürfen. Wo haste den Text her?

Habs im oberen Beitrag mit dem Zitat ein zweites Zitat vergessen einzufügen, da hab ich es man Fett gemacht, wo das stand. Ich hab das damals ich darauf gestoßen bin mir rauskopiert, leider hab ich damals - ich war noch jung und unerfahren Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände 978373 - den Link nicht mitkopiert Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände 677414
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Beitrag  la-freak Fr Jul 17, 2009 12:05 am

also da sie bestimmt hinter dir hinterher gefahren sind fällt das mit dem bewegen aus.
dir kann aufjedenfall eine Anzeige drohen da du mit nich eingetragen teilen dein kfz bewegt hast, dem nach zu folge auch keinen versicherungsschutz hattest.
Auf einem Privat geländen dürfen sie definitiv nicht filsen da keine gefahr im verzug war.

lieben Gruß La-Freak
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Beitrag  CleanEdition Fr Jul 17, 2009 12:09 am

Stellt sich dann die Frage wie man dann zum Tüv kommen soll?
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Beitrag  la-freak Fr Jul 17, 2009 12:12 am

das darf man dann ja mit kurzzeit kennzeichen oder anhänger wenn es am selben tag ist geht das mit dem kurzeitkennzeichen oder net ? Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände 978373 ah weiß der geier meiner war auch schon stillgelegt
weil das kennzeichen vorne zu tief ist na und schnuppe isses nach wie vor noch ;)
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Beitrag  spiky Fr Jul 17, 2009 1:12 am

Angenommen ich hätte die Sitze und Lenkrad heute verbaut und wäre heute zum TÜV gefahren, hätte sie ja nix machen können, schließlich ist das Fahrzeug ja angemeldet und zugelassen. Und zum eintragen darf ich ja zum TÜV!

Dass die Sitze und Lenkrad heute nicht eingebaut worden sind können sie mir nicht nachweisen, und dass ich nicht gewollt war, morgen nicht zum TÜV zu fahren auch nicht... und ich hätte das Fahrzeug ja auch heute abend von der Garage zu mir heim - liegt ja auch dem direkten weg - bringen können, meine Wertsachen raustun und anschließend auf dem TÜV-Gelände abstellen können und morgen früh dann zum eintragen hinlaufen? Da es ja nicht weit ist wäre die Möglichkeit ja nicht unrealistisch ;)
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Beitrag  Freak117 Fr Jul 17, 2009 2:26 am

spiky:: schrieb:Angenommen ich hätte die Sitze und Lenkrad heute verbaut und wäre heute zum TÜV gefahren, hätte sie ja nix machen können, schließlich ist das Fahrzeug ja angemeldet und zugelassen. Und zum eintragen darf ich ja zum TÜV!

Dass die Sitze und Lenkrad heute nicht eingebaut worden sind können sie mir nicht nachweisen, und dass ich nicht gewollt war, morgen nicht zum TÜV zu fahren auch nicht... und ich hätte das Fahrzeug ja auch heute abend von der Garage zu mir heim - liegt ja auch dem direkten weg - bringen können, meine Wertsachen raustun und anschließend auf dem TÜV-Gelände abstellen können und morgen früh dann zum eintragen hinlaufen? Da es ja nicht weit ist wäre die Möglichkeit ja nicht unrealistisch ;)

wow da hab ich ja zu lesen gehabt^^

Also fakt is das du das fahrzeug wenn du was verändert hast nicht mehr im Straßenverkehr bewegen darft, würde heißen Auto auf Trailer und dann zum TüV wenn se dich auf dem Weg zum TüV anhalten hast du immer noch nicht das recht zu fahren. Und strafe kommt denn auch noch! Wenn du 4 Wochen Zeit bekommen vom TüV irgendwelche sachen nach zu arbeiten darfst du wieder fahren! Oder halt mit der Eintragung ist die Betriebserlaubnis wieder da

Die Bullen dürfen dein Auto nicht stillegen nur die Weiterfahrt untersagen! die haben da garnicht das wissen zu sowas zu entscheiden die müssten dein Auto iwie zum TüV schieben und der legt dir dann das Auto still (SOWAS HAB ICH erst 1 mal erlebt da muss schon ne querlenker aufnahme voll weggerostet sein oder so) und wenn die Bullen dich fahren sehen haben dürfen die dich auch kontrollieren aber wenn du das Auto nicht gefahren hast hast du es halt mit einem Trailer zu dem Ort bekommen wo er steht und dann können dir die nix!!! Bist ja net gefahren ;-) joa ohne Mängelkarte is für die schonmal schlecht! Die musst du dir ja dann vom TüV ausfüllen lassen und zur Polizei bringen. Aber ohne is doch OK wenn du keine Karte bekommen hast und sonst nix gesagt haben wird da nix weiter kommen, gibt ja auch mal nette Bullen ^^ Aber ich kann dir sagen was sowas vor ca 2 jahren gekostet hat 2 Reifen platt 134€plus punkte nicht wenig glaube 2 pro Rad alle klarheiten beseitigt? Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände 29668

Kleiner Tipp wenn ihr irgendwas nicht eingetragen habt und in eine Kontrolle kommt habt ihr halt euren Fhrz. Schein nicht mit, denn können die Beamten auch nicht checken das was fehlt lol! joa bin so 2 Jahre rumgefahren und die haben es nie gepeilt löööööl
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Beitrag  spiky Fr Jul 17, 2009 11:57 am

Joa des mitm Fahrzeugschein mach ich dann auch so ^^

Zum Thema Punkte der Reifen, es darf nur pro Fahrzeug Punkte geben, nicht pro Reifen! bei nem LKW würds sonst mal schnell 3x Führerscheinentzug geben Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände 978373
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Beitrag  Finn Fr Jul 17, 2009 12:23 pm

Also für Fahrten zum Tüv ohne Anmeldung kann man sich hier in Giessen nen Schrieb von der Zulassungstelle holen der gleichzeitigauch für die Vorführung dient. Hier muss jedes Fahrzeug vorgeführt werden.

Also ohne Mängelkarte oder Anzeige würde ich mir kein Hals machen.
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Beitrag  CleanEdition Fr Jul 17, 2009 12:44 pm

Das Fahrzeug ist doch angemeldet oder nicht?
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Beitrag  Chriss Fr Jul 17, 2009 12:55 pm

Hab mich damals erkundigt.
Wenn du zum TüV mußt ,hast das Auto gerade gekauft und es ist abgemeldet.
Darfst du wenn du einen Termin hast auf dem direkten Weg ohne Zulassung dort hin fahren.
Weil ohne TüV keine Anmeldung .
Willst du ein abgemeldetes Auto anmelden ( mit TüV),darfst du auf dem direkten Weg mit den alten Kennzeichen dort hin fahren oder zum abmelden auf dem direkten Weg mit dem abgemeldetetn Auto nach Hause.
(Hab ich mal auf ner HP gelesen, glaube es war Stadt Köln)

Wegen der Punkte pro Reifen!!
Das ist gar nicht so verkehrt. Gut vielleicht hat sich das ja inzwischen geändert.
Bin mal mit nem Kumpel angehalten worden im Winter 2002.
Der schön am falschen Ende gespart und mit VW Stahlfelgen mit W-Reifen rum gejuckelt(waren ja günstig).
Dachte die PB sehen die Überlackierten Symbole auf der Felge nicht.
Ätsch, falsch gedacht. 3 Punkte plus 40 € pro Felge.
Highscore nenne ich das!!!! Zum Glück haben sie ihm nen Monat vorher erst welche gestrichen, sonst wäre er wahrscheinlich Dauerkunde bei der Bahn geworden, oder hätte wahrscheinlich zum Idiotentest bzw Abbauseminar gemußt. Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände 976349

MfG

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Beitrag  Pump the Iron Fr Jul 17, 2009 6:45 pm

Eigentlich muss man den ganzen Text garnicht lesen. Abgefahrene Reifen reichen schon vollkommen aus damit du die Arschkarte ziehst.Alles andere spielt für den Richter (fals es soweit kommen sollte) fast garkeine rolle mehr. Das du morgen zum Tüv fahren wolltest spielt auch keine rolle. Ein bewusster Autofahrer kann seine Reifen auch abschrauben und zum Reifendienst fahren oder vlt. rechtzeitig zum Reifendienst fahren solange wie Profil noch vorhanden ist.Schönes Auto aber abgefahrene Reifen sprechen mit sicherheit nicht für einen guten Besitzer.Dann fehlen auch noch Eintragungen...Weiss echt nicht was die netten Herren in Grün sonnst von dir denken sollten.Für mich ein ganz großes gefahren Potenzial was von deinem Auto ausgeht.

Die Hofeinfahrt ist Öffentliches Straßenland !! zumindest in Berlin d.h. Wenn du dein Auto vor deiner eigenen Einfahrt Parkst darf der nette Nachbar oder selbst der Spaziergänger dein Auto abschleppen lassen weil Einfahrten immer freigehalten werden müssen auch wenn es deine eigene von deinem Haus ist.
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Beitrag  Freak117 Fr Jul 17, 2009 7:11 pm

[/quote]
Die Hofeinfahrt ist Öffentliches Straßenland !! zumindest in Berlin d.h. Wenn du dein Auto vor deiner eigenen Einfahrt Parkst darf der nette Nachbar oder selbst der Spaziergänger dein Auto abschleppen lassen weil Einfahrten immer freigehalten werden müssen auch wenn es deine eigene von deinem Haus ist.[/quote]

waa echt jetzt? Schweift jetzt zwar vom thema ab aber wenn ich mei Auto direkt vor unserer Grundstückeinfahrt Parke kann ich abgeschleppt werden??? Obwohl niemand anderes ausser ich selber diese einfahrt nutze???

Wenn das stimmt mega Krass!!!
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Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Empty Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände

Beitrag  Kadett16v Fr Jul 17, 2009 8:01 pm

Also stillegen von der Polizei ist nicht! Stllegen darf NUR Ausschließlich die Zulassungsstelle. Keine Polizei und auch kein Tüv prüfer darf dir die Plaketten abkratzen! Dann zu deinen Anbauten! Jedes teil was du an dein Fahrzeug verbaust muß innerhalb von 7 Tagen eingetragen werden! Sprich du kannst 6 tage so rumfahren und am 7 tag mußt du dann zum Tüv oder Dekra! Und es ist egal was für kennzeichen du drann hast. Ob Kurzzeit oder normal, zum Tüv kannst du immer fahren.
Ich persönlich würde mir da keine gedanken machen. Und wenn was kommen sollte reichst du einfach über die Beamten eine Dienstaufsichts Beschwerde ein wegen unhöfflichkeit und u8nterstellung falscher tatsachen und dann läßt du dir einfach noch ein paar andere gemeinheiten einfallen. Lasst euch nicht immer alles gefallen! Achso und für Polizisten in Uniform gillt immer bei einer Kontrolle (Mütze auf) hab mal einen abtreten lassen weil er seine Mütze nicht auf hatte! Bin dann damals einfach gefahren und er konnte mir garnichts! Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände 976349

[Willst du ein abgemeldetes Auto anmelden ( mit TüV),darfst du auf dem direkten Weg mit den alten Kennzeichen dort hin fahren oder zum abmelden auf dem direkten Weg mit dem abgemeldetetn Auto nach Hause.
(Hab ich mal auf ner HP gelesen, glaube es war Stadt Köln)

Wenn du dein Auto abmeldest darfst du noch bis 0 Uhr am selben Tag fahren!
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Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Empty Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände

Beitrag  spiky Fr Jul 17, 2009 8:41 pm

CleanEdition schrieb:Das Fahrzeug ist doch angemeldet oder nicht?
Logisch ist das Fahrzeug angeldet, mit Versicherungsschutz und gültigem TÜV. Ist ja auch am Fahrzueg alles eingetragen bis auf nun die zwei Sachen. Hab sogar alle Eintragungen inkl. sämtlicher Gutachten in einem Ordner immer dabei!

Pump the Iron schrieb:Ein bewusster Autofahrer kann seine Reifen auch abschrauben und zum Reifendienst fahren oder vlt. rechtzeitig zum Reifendienst fahren solange wie Profil noch vorhanden ist.
Okay ich geb dir recht dass ich das mit den Reifen zu lange rausgezogen habe.

Pump the Iron schrieb:Ein bewusster Autofahrer kann seine Reifen auch abschrauben und zum Reifendienst fahren
Soll ich etwa mit 2 neuen Reifen + den Felgen und alten Reifen zum Reifenhändler laufen Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände 978373

Pump the Iron schrieb:Dann fehlen auch noch Eintragungen...Weiss echt nicht was die netten Herren in Grün sonnst von dir denken sollten.Für mich ein ganz großes gefahren Potenzial was von deinem Auto ausgeht.
Jetzt mal den Ball flach halten... bei mir ist alles bis auf die zwei neuen Sachen eingetragen, alles! Und das sind - ich habs jetzt gezählt - 21 Eintragungen! Weil ich jetzt vielleicht mal zwei Sachen hab bissle schleifen lassen, weil des Auto fasst die ganze Zeit in der Garage steht kann man doch nicht gleich POTENZIELLE Gefährdung sagen, das würde ich anerkennen, wenn garnix eingetragen gewesen wäre... am Fahrzueg ist alles eingetragen bis auf nun die zwei Sachen. Hab sogar alle Eintragungen inkl. sämtlicher Gutachten in einem Ordner immer dabei!
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Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Empty Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände

Beitrag  Planwagenschmiede Fr Jul 17, 2009 10:12 pm

Privatgelände hin oder her, das Fahrzeug ist im öffenlichem Straßenverkehr bewegt worden.

Beispiel. dein 2000 m² Grundstück grenzt an eine öffentliche Straße du fährst darauf spazieren mit einem nicht Verkehrstüchtigem KFZ, und fährst den Briefträger an dann hast du ein Problem Das zählt als Öffenliche Verkehrsfläche obwohl es Privatbesitz ist.
Der gleiche Fall: nur um das Grundstück ist eine rot-weiße abspeerkette gezogen oder Flatterband ohne unterbrechung, dann ist das Gelände befriedet und zählt nicht mehr als Verkehrsfläche.und dir kann keiner was.


Fakt ist das Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht Verkehrstauglich im sinne der STVZO.
Da wirst du wohl 3-4 Punkte kassieren und so um die 100 Euro der Staatskasse Spenden. Das dürfte es auch schon gewesen sein.


Ich hatte damals im Winter 20cm Schnee am Ascona nen Motorschaden da ein Kumpel schnell mal auf die Bühne musste habe ich den Wagen aus der halle geschoben weil fahren war nicht mehr nach Kettenriss.Zu dem waren die Felgen nur drauf gesteckt & mit 2Schrauben Handfest angezogen zum schieben sollte das reichen.Den wagen am Bürgersteig abgestellt kam auch schon die Schmiere um die kurve und schaute nach dem Wagen. Ende vom Lied 2 abgefahrene Sommerreifen 180 DM & 3 Punkte

Das war Öffenlicher Verkehrsraum da Hilft dir keiner.

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Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände Empty Re: Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände

Beitrag  Pump the Iron Sa Jul 18, 2009 4:00 am

Soll ich etwa mit 2 neuen Reifen + den Felgen und alten Reifen zum Reifenhändler laufen Polizeikontrolle eines getunten Fahrzeuges auf Privatgelände 978373.................


Damit wollte ich sagen....das sich vlt. jmd in deinem Freundeskreis die arbeit macht und mit einem Auto welches Verkehrstauglich ist, mit deinem Reifen im Kofferraum zum Reifendienst fährt.
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