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Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt

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Beitrag  Etno Do Apr 14, 2011 9:58 pm

grüßt euch

hab hier grad was interessantes gefunden,
den link hab ich von:
www.calibra-team.de
Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt Tieferlegunglrhv
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Beitrag  Soerensen Do Apr 14, 2011 10:45 pm

bin ich so schlau wie vorher... und selbst wenn es für eine solche stilllegung keine grundlage gäbe, mach das mal einem polizisten auf der strasse klar...

und was ist mit der mindesthöhe der unteren lichtaustritskante der frontscheinwerfer???
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Beitrag  Entenschorsch Fr Apr 15, 2011 8:59 am

Soerensen schrieb:bin ich so schlau wie vorher... und selbst wenn es für eine solche stilllegung keine grundlage gäbe, mach das mal einem polizisten auf der strasse klar...

und was ist mit der mindesthöhe der unteren lichtaustritskante der frontscheinwerfer???

Das ist wohl die einzige Maßangabe die in der StVZO bezüglich Tieferlegung angegeben ist.

Fakt ist aber auch, dass der Gesetzgeber sich da schon lange ein Schlupfloch geschaffen hat.

In Deutschland gilt nämlich im Zweifelsfall die "Herleitung von Bestimmungen" aus technischen Berichten, Anweisungen, Verordnungen etc.

Dazu zählt nunmal auch die Prüfanweisung des TÜV, die von sachkundigen Personen festgelegt wurde, und die man als Richtlinie (z.B. der Polizist) hernehmen darf.
Hierbei handelt es sich um die berühmte Schwelle mit 80 x 110 mm, die berührungsfrei überfahren werden muss.
ACHTUNG: Spoiler (also Kunststoffteile) dürfen diese berühren, allerdings weder Karosse, Auspuff, Achsträger,.....

Ich gebe Etno recht dass es hier wohl noch nie zu einem ernsthafteren Verfahren kam, und noch immer keine generelle Regelung gilt.

Aber nehmen wir mal an, sein Auto wird wegen "zu tief" stillgelegt, und man beschliesst rechtlich dagegen vorzugehen...und verliert. Dann geht man in die nächste
Instanz, und so weiter. Bis man vorm obersten Gericht steht, und sollte man den Fall dann verlieren, haben wir ein Grundsatzurteil, dass rechtlich gesehen gültig
ist wie ein beschlossenes Gesetz.
Deswegen wird um dieses Thema so ein HickHack betrieben, es kam nur noch nie so weit. Zumindest ist mir nichts bekannt.
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Beitrag  Kermet Fr Apr 15, 2011 12:13 pm

Ist doch alles nix neues...

In der StVZO steht folgendes:

§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Weise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

Ist natürlich alles etwas schwammig, wenn aber jemand mit 3 cm Bodenfreiheit im Schritttempo über jede Bahnschine fahren muss belästigt das definitiv "mehr als unvermeidbar",
ebenso sind sind aufsetzende Auspuffteile nicht "straßenschonend".
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Beitrag  Entenschorsch Fr Apr 15, 2011 12:20 pm

Kermet schrieb:Ist doch alles nix neues...

In der StVZO steht folgendes:

§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Weise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

Ist natürlich alles etwas schwammig, wenn aber jemand mit 3 cm Bodenfreiheit im Schritttempo über jede Bahnschine fahren muss belästigt das definitiv "mehr als unvermeidbar",
ebenso sind sind aufsetzende Auspuffteile nicht "straßenschonend".

....soviel zur Tieferlegung. Ein schleifender oder aufsetzender Auspuff ist ein Grund zur vorübergehenden Stillegung.

Deutschland, so bist du.
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Beitrag  Etno Fr Apr 15, 2011 2:54 pm

also sind wir schuld an den schlaglöchern auf deutschlands straßen, haben sie auufgerissen*FG*
(kleiner scherz am rende) Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt 978373
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Beitrag  Finn Fr Apr 15, 2011 8:34 pm

50cm licht austrittskante, für Nebelschluss und Rücklicht gibt es ebenfalls mindesthöhen angaben.
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Beitrag  Kermet Fr Apr 15, 2011 8:37 pm

Gibts für alles außer Fernlicht, z. B.:

- Begrenzungsleuchten 350 mm
- Tagfahrleuchten 250 mm
- Nebelscheinwerfer 250 mm
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Beitrag  Finn Fr Apr 15, 2011 8:46 pm

Ich wusste es nicht mehr aus dem Kopf und war zu Faul zum suchen.
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Beitrag  Entenschorsch Fr Apr 15, 2011 9:06 pm

Finn schrieb:50cm licht austrittskante, für Nebelschluss und Rücklicht gibt es ebenfalls mindesthöhen angaben.

Dat is klar, aber wo haben wir Deutschen bitte keine Vorschrift wie was wo zu sein hat?

Deswegen find ichs eigentlich nen Witz dass es für die Tieferlegung keine expliziteren Angaben gibt....
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Beitrag  Finn Fr Apr 15, 2011 9:22 pm

DU kannst das ja als Norm nehmen, danach müsste man sich richten, es juckt nur anscheind niemand. Und wenn es blöd läuft und du in eine Kontrolle kommst und der Blaumann und Grünmann zusammen den Meterstab auspacken, wird es kritisch.
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Beitrag  Entenschorsch Fr Apr 15, 2011 9:27 pm

Stimmt schon Finn. Aber nehmen wir mal nen Astra F als Beispiel.

Ich leg den jetzt z.B. 75/50 tiefer mit GSI Stossstange. Is schon gut tief. Die Lichtaustrittskante ist bei 480 mm, also zu tief. Ich kauf mir AEs von FK da die 2-3 cm mehr Tieferlegung vertragen.....

Deswegen wäre eine explizite Angabe in der StVZO bezüglich Bodenfreiheit sinnvoll. Und ma ehrlich, der 80x110 mm Balken ist schon sinnvoll...
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Beitrag  Kadett16v Fr Apr 15, 2011 11:07 pm

Heißt es nicht Lichtaustrittskannte 50cm übern boden????

oh mein fehler. steht ja auch so da


Die lichtaustrittskannte liegt aber nicht am unterteil des scheinwerfer sondern im oberen drittel!!!!!
hier bei uns wissen die netten polizisten von diesen 50cm und messen jedes auto. Ich habe dann mal beim tüv
nachgefragt und die haben mir mal erklärt wo die austrittskannte wirklich liegt. ;)

Mfg


Zuletzt von Kadett16v am Fr Apr 15, 2011 11:15 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag  Kermet Fr Apr 15, 2011 11:12 pm

Richtig, hat doch aber auch niemand was anderes behauptet!?
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Beitrag  Freak117 Sa Apr 16, 2011 12:08 am

irgendwas muss es da geben´was das festlegt ist ja überall gleich mit den ca 7cm is eig bisschen mehr 8,5cm oder so aba lassen das iwie auf 7cm durchgehen steht bestimmt iwo in Der Stvzo...
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Beitrag  spiky Sa Apr 16, 2011 8:55 am

Mein Astra hat 6cm Bodenfreiheit. Und ich hatte noch nie Probleme mit irgendwelchen Lichtaustrittskanten etc. und mein Astra wird so in der Regel 1-2mal pro Woche irgendwo kontrolliert Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt 601140

Ich hab damals die Komplettabnahme direkt beim TÜV machen, direkt vom Chef vom TÜV Göppingen. Wenn ich in ner Kontrolle höre, "ja ob das so alles richtig eingetragen ist??? Wir würden sagen sie fahren mal hinter uns her zum TÜV..." Dann sag ich immer: "Fahrn wir zum Herr xxx?". Antwort: "Ja genau, der macht bei Polizeikontrollen die technische Abnahme/Überprüfung!" (mit einem fettem Siegergrinsen im Gesicht). Ich sag dann immer: "Okay der Herr xxx hat bei mir die komplette Abnahme gemacht, dann schau ich dem mal locker entgegen Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt 976349 !" Dann hör ich nur noch: "Oh stimmt, da oben bei den TÜV-Berichten steht es ja....... gut hier ihre Papiere, gute weiterfahrt!"

Fakto ist, es gibt keine gesetzliche Bestimmung, wie tief ein Fahrzeug sein muss. Die ganzen Angaben mit der Tiefe von 8 bzw. 11cm und dem Kantholz, etc. sind nur Richtlinien, aber in keiner Hinsicht eine gesetzliche Regelung Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt 29668
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Beitrag  Kermet Sa Apr 16, 2011 1:25 pm

Freak117 schrieb:...steht bestimmt iwo in Der Stvzo...
Nein tut es nicht.
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Beitrag  Freak117 Sa Apr 16, 2011 1:39 pm

kann spiky zustimmt so in der art läuft das bei uns auch sag nur noch Herr XXX hat das eingetragen dann halten die schon die backen!

@ kermet iwas muss es geben weil sonst würde ich mit sicherheit nen Tieferes auto fahren können Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt 29668 werd Montag mein Kumpel vom TüV Nord ma fragen :-P Ma gucken was einer dazu sagt der es wissen muss lol!
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Beitrag  spiky Sa Apr 16, 2011 3:54 pm

@Freak: Muss der Kermet zustimmen. Eine gesetzliche Grundlage über die Tiefe eines Fahrzeuges gibt es nicht. Nur Richtlinien. Und die sind ansichtssache.

Lediglich die Höhe des Lichtkegels etc. ist vorgeschrieben. Beim Astra G kannst den garnet so tief legen, dass unter die Grenze drunter kommen würdest ^^
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Beitrag  Freak117 Sa Apr 16, 2011 4:06 pm

jo aber es ist auch iwo festgelegt was eine Mindesthöhe sein muss schon alleine im Winter für Räumdienste usw muss ja eine mindest höhe angegeben sein z.B könnte die ja sonst auch die tollen hindernisse in Verkehrsberühigten zonen so hoch machen wie die lustig sind wenn es nirgendwo festgelegt wäre.
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Beitrag  spiky Sa Apr 16, 2011 4:27 pm

Das juckt doch auch kein Mensch. Oder fragt mich jemand ob ich noch in DriveIn beim Mäcces reinkomm Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt 978373

Es ist wirklich alles nur eine Richtlinie, keine gesetzliche Vorschrift. Viele Orientieren sich an dem Maßen 8-10-11 und wie auch immer. Mehr ist da aber auch nicht...
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Beitrag  Freak117 Sa Apr 16, 2011 4:53 pm

klar juckt das wenn ich mir nämlich auf grund der Straßenverhältnise die nicht richtig waren einen Schaden an meinem Fahrzeug verursache mach ich dann die Stadt bzw. den Landkreis für haftbar!!! Und Mecces is nen Privatgelände schlechtes beispiel Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt 29668 Sei denn es steht da nen Schild das auch da die STVzO gilt ^^ Oder es wird wieder jemanden juken sobald ich im Winter bei einer höheren schneeschit liegen bleibe bei über 7cm auf der Autobahn und in mich Rutscht ein Bus mit Schülern... was dann? Bin ich schlud weil mein AUto zu tief war??? Nö der Straßenräumdienst weil die die straße net frei bekommen haben

Es wird irgend ein satz geben der das genau regelt weil so hab ich mal überlegt eine mindesthöhe bei fahrzeugen die eh nach unten Einfedern schwer zu prüfen Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt 976349 oder fest zu legen! Wird denke ich mit in dem Satz verbunden sein das man kein Hinderniss darstellen darf auf grund der Umbaumassnahme ^^
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Beitrag  spiky Sa Apr 16, 2011 8:23 pm

Ich frag mich warum hier manche Leute noch was sagen, wenn du eh behauptest, das es gesetzlich geregelt ist Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt 94668

Fakto ist trotzdem, es ist nicht geregelt! Und das ist eben mal so!

Hier mal was zum lesen -> http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenfreiheit


In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...]

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.

Und das ist genau das, was man hier schon die ganze Zeit sagt. Es gibt keine Rechtsgrundlage. Die Empfehlung des VdTÜV Merkblatt 751 ist und bleibt nur eine Empfehlung. Der § 30 besagt eben nix über ein festgelegtes Maß...
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Beitrag  Finn Sa Apr 16, 2011 8:43 pm

Spiky wenn man es nach den Lichtaustrittskanten und Höhen von diversen Leuchten nimmt, ist es indirekt geregelt. Aber der Abstand von Bauteile ist dagegen nicht wirklich geregelt
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Beitrag  spiky Sa Apr 16, 2011 8:48 pm

Finn schrieb:Spiky wenn man es nach den Lichtaustrittskanten und Höhen von diversen Leuchten nimmt, ist es indirekt geregelt. Aber der Abstand von Bauteile ist dagegen nicht wirklich geregelt
Da geb ich dir auf jeden Fall Recht. Die Lichtaustrittskante find ich ist ein Faktor der da eigentlich nicht viel der Bodenfreiheit gemeinsam hat. Weil jede Frontstoßstange beeinflusst das ungemein.

Bei Serie muss ich um auf 8cm Bodenfreiheit zu kommen brutal weit runter -> Lichtkante sehr weit runter. Bei ner Riegerfront die schon von Haus aus ordentlich tief ist, ist es halt deutlich geringer, wie weit die Lichtkante runtermuss, um mit der Stoßi auf 8cm zu kommen. Daher ist für mich die Lichtaustrittskante kein Maß wo die Bodenfreiheit regelt Es gibt kein Gesetz das de Mindestiefe eines KFZ vorschreibt 29668
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