nur mal nee frage zum felgen eintragen
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nur mal nee frage zum felgen eintragen
grüßt euch
also ich hab jetz schon von 2 quellen gehört das man nicht mehr nur die lauffläche des reifen verdecken muss sondern mittlerweile das ganze rad
stimmt das?
also ich hab jetz schon von 2 quellen gehört das man nicht mehr nur die lauffläche des reifen verdecken muss sondern mittlerweile das ganze rad
stimmt das?
Etno- Werkstattleiter
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Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
so ist es aber vielleicht findest noch einen der
es Trotzdem Macht
sind ja net alle Gleich
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sind ja net alle Gleich
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Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
Toll und dann kommt der nächste Polizist der sich aus kennt und kratz dir grad die Plaketten runter.
Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
naja im fahrzeugschein steht ja nich drin wann das eingetragen ist oder?
Schindt- gehört zum Foreninventar
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Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
Eingetragen schon, nur nicht zwangsläufig legal und vorschriftsmässig, Schiedersee sag ich nur.
Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
Wenn die Felgen vor den neuen Regeln eingetragen wurden kanns doch nicht illegal sein.
Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
hab ich auch gehört,das die komplette felge abgedeckt sein
muß,darf nichts mehr überstehen!
@finn: schiedersee hat überhaupt keiner nach geguckt,ob
was eingetragen war,hat die nicht interessiert! schleifspuren an den reifen,
zack stillgelegt!
muß,darf nichts mehr überstehen!
@finn: schiedersee hat überhaupt keiner nach geguckt,ob
was eingetragen war,hat die nicht interessiert! schleifspuren an den reifen,
zack stillgelegt!
Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
wie das ganze rad?
dann darf die felgen nicht mehr aus denn Radkasten heraus gucken?
dann darf die felgen nicht mehr aus denn Radkasten heraus gucken?
seppo- Werkstattleiter
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Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
Nein Schiedersee war nur als Beispiel für ein Extrem. Ja alles muss vom der Karosserie abgedeckt sein. Wurde gemacht um Fussgänger zuschützen, bei einem Ausprall.
Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
Wie sieht das aus bei nem Fahrzeug wo die Felgen noch eingetragen sind (raus stehend) , dieses aber jetzt eine Vollabnahme braucht?
Ich rechne damit, das die dann ausgetragen werden, oder?
Ich rechne damit, das die dann ausgetragen werden, oder?
Chriss- Werkstattchef
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Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
Hm, is mir neu hab hier im Forum sowas auch schon gelesen aber alle die hier so rum fahren mit Dicken Alus is das noch nach der alten regel... Such dir am Besten nen Diplom. Ing. an deiner tüV stelle und frag den wie es sein soll und lass es am besten von ihm Eintragen dann kann nur noch der Prüfer haftbar gemacht werden wenn was ist...
Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
also meine alus wurden vor 3 wochen eingetragen...und bei mir war und ist nur die lauffläche abgedeckt ( vorne hinten kommen spurl#platten ).......der Tüver sagte mir auch das wenn die lauffläche abgedeckt ist, ist das in ordnung.
ach ja des war auch son Dipl. Ingeneur...der einzige bei uns im landkreis der sonderabnahmen und solche sachen eintragen darf.
MFG Tolli
ach ja des war auch son Dipl. Ingeneur...der einzige bei uns im landkreis der sonderabnahmen und solche sachen eintragen darf.
MFG Tolli
Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
Astra-OPC schrieb:also meine alus wurden vor 3 wochen eingetragen...und bei mir war und ist nur die lauffläche abgedeckt ( vorne hinten kommen spurl#platten ).......der Tüver sagte mir auch das wenn die lauffläche abgedeckt ist, ist das in ordnung.
ach ja des war auch son Dipl. Ingeneur...der einzige bei uns im landkreis der sonderabnahmen und solche sachen eintragen darf.
MFG Tolli
jupp genau!!! Der darf glaube ich iwie nur Paragraf 19§ oder 21 A was andere nicht dürfen wenn der das macht seit ihr IMMER auf der sicheren seite, wenn das nen normaler TüVer macht und im falle einer Polizeilich angeordneten Untersuchung hat man sonst die A-Karte....
Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
Du bist ein Dreck auf der sicheren Seite, wenn irgendwas eingetragen ist. Eingetragen heisst noch lange nicht, das es dem gesetzlichen Rahmen entspricht und leider haben die meisten Prüfer, noch weniger Ahnung von den Gesetzen wie wir. Selbst der Chef der Dekra hat zu mir gesagt, das sich kaum einer damit beschäftigt.
Alles kann angezweifelt werden, weil man kann einem immer vorwerfen, etwas nachträglich geändert zu haben.
Alles kann angezweifelt werden, weil man kann einem immer vorwerfen, etwas nachträglich geändert zu haben.
Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
also mir würde jetzt auch von dem tüv aus düren gesagt das nur die lauffläche abgedeckt sein muss
aber mal ganz erhlich warum bezahlen wir soviel kohle zb meine borbet sollten mich über §21 ca 150 € kosten
und an der nächsten ecke steht ein polizist der mir ne mängelkarte gibt oder die karre stilllegen lässt
also irgendwas sollte mal unternommen werden echt !!!!!!!!
aber mal ganz erhlich warum bezahlen wir soviel kohle zb meine borbet sollten mich über §21 ca 150 € kosten
und an der nächsten ecke steht ein polizist der mir ne mängelkarte gibt oder die karre stilllegen lässt
also irgendwas sollte mal unternommen werden echt !!!!!!!!
Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
Hat jemand von euch konkrete Quellen zu irgendwelchen "neuen Vorschriften" und nicht nur "hab da von jemandem was gehört..."?
Mein aktueller Wissensstand ist folgender:
Zur Radabdeckung gibt es zwei Vorschriften:
Richtlinie 78/549/EWG des Rates vom 12. Juni 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Radabdeckungen von Kraftfahrzeugen
- Durch die Radmitte im 30°-Winkel nach vorne und 50°-Winkel nach hinten muss das gesamte Rad abgedeckt sein, d.h. inkl. Reifenflanken und Felge.
§ 36a StVZO i. V. mit der vorläufigen Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen BMV/StV 7 – 4005 T/62 vom 24. 1. 1962, VkBl 1962 S. 66:
- Auf einer gedachten waagrechten Linie 150 mm oberhalb der Radmitte muss mindestens die Lauffläche abgedeckt sein, Reifenflanken und Felge muss nicht abgedeckt sein.
Dabei ist es unerheblich ob das Auto eine nationale ABE oder eine EG-Betriebserlaubnis hat, solange § 36a StVZO geltendes Recht ist darf dieser auch auf Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis angewendet werden.
Mein aktueller Wissensstand ist folgender:
Zur Radabdeckung gibt es zwei Vorschriften:
Richtlinie 78/549/EWG des Rates vom 12. Juni 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Radabdeckungen von Kraftfahrzeugen
- Durch die Radmitte im 30°-Winkel nach vorne und 50°-Winkel nach hinten muss das gesamte Rad abgedeckt sein, d.h. inkl. Reifenflanken und Felge.
§ 36a StVZO i. V. mit der vorläufigen Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen BMV/StV 7 – 4005 T/62 vom 24. 1. 1962, VkBl 1962 S. 66:
- Auf einer gedachten waagrechten Linie 150 mm oberhalb der Radmitte muss mindestens die Lauffläche abgedeckt sein, Reifenflanken und Felge muss nicht abgedeckt sein.
Dabei ist es unerheblich ob das Auto eine nationale ABE oder eine EG-Betriebserlaubnis hat, solange § 36a StVZO geltendes Recht ist darf dieser auch auf Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis angewendet werden.
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Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
werde mal meinen onkel fragen der ist beim tüv und der müßte ja sowas wissen
mal schauen ob ich was rausbekomme
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Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
Kermet schrieb:Hat jemand von euch konkrete Quellen zu irgendwelchen "neuen Vorschriften" und nicht nur "hab da von jemandem was gehört..."?
Mein aktueller Wissensstand ist folgender:
Zur Radabdeckung gibt es zwei Vorschriften:
Richtlinie 78/549/EWG des Rates vom 12. Juni 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Radabdeckungen von Kraftfahrzeugen
- Durch die Radmitte im 30°-Winkel nach vorne und 50°-Winkel nach hinten muss das gesamte Rad abgedeckt sein, d.h. inkl. Reifenflanken und Felge.
§ 36a StVZO i. V. mit der vorläufigen Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen BMV/StV 7 – 4005 T/62 vom 24. 1. 1962, VkBl 1962 S. 66:
- Auf einer gedachten waagrechten Linie 150 mm oberhalb der Radmitte muss mindestens die Lauffläche abgedeckt sein, Reifenflanken und Felge muss nicht abgedeckt sein.
Dabei ist es unerheblich ob das Auto eine nationale ABE oder eine EG-Betriebserlaubnis hat, solange § 36a StVZO geltendes Recht ist darf dieser auch auf Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis angewendet werden.
Da EU recht mehr zählt wie Landesrecht, wird es darauf hinauslaufen das das EU Gesetz zählt. In anderen Ländern wie Österreich und Schweiz wird das ja so schon seit Jahren praktiziert. Nur leider sind Prüf Ing und auch Sachverständige nicht zu einer ständigen Weiterbildung verpflichtet. Ich wette was ich fahre zum Tüv und frage die, die werden nur mit den Schultern zucken
Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
naja ich geh freitag mal meinen tüv-mann des vertrauens fragen bzw stell mich doof vllt macht ders*Fg*
Etno- Werkstattleiter
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Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
Finn schrieb:Du bist ein Dreck auf der sicheren Seite, wenn irgendwas eingetragen ist. Eingetragen heisst noch lange nicht, das es dem gesetzlichen Rahmen entspricht und leider haben die meisten Prüfer, noch weniger Ahnung von den Gesetzen wie wir. Selbst der Chef der Dekra hat zu mir gesagt, das sich kaum einer damit beschäftigt.
Alles kann angezweifelt werden, weil man kann einem immer vorwerfen, etwas nachträglich geändert zu haben.
Ja geb ich dir zum Teil recht es gibt Prüfer die haben kein Plan was nu los ist! Aber da eine TüV stelle eine Staatliche Einrichtung ist wird auch diese geprüft und wenn die Herren vom TüV scheiße Bauen und das raus kommt bekommen die Mächtig Ärger daher werden die wenn die z.B Dipl. Ing. sind garantiert sich Informieren über Neuerungen und Gesetztes Änderungen! Lass da mal was passieren wenn die was falsche Eintragen und ein Gutachter findet das raus dann wandert der gaaaanz schnell hinter Schwedische Gardienen oder kann sein Job an den Nagel hängen!!! Nachträglich veränderungen is so eine sache... du kannst ja aber auch belegen was du eintragen lassen hast usw... und was verbaut ist...
@Etno das is glaube ich das beste was du machen kannst…
hm, aber eigendlich müsste doch auch sowas iwo in der STVZO stehen?!? Hat da jemand nen link???
Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
aber auch weil die leute teilweise keine ahnung haben tragen sie lieber gar nix ein als sich vernünftig zu informieren und das dann einzutragen, wie oft ich schon mit ner frage zum tüv oder dekra gefahren bnin und danach genauso sclau oder sogar dümmer wieder zurück gefahren bin weil nur mit den schultern gezuckt wurde und mir gesagt wurde ne das geht nich.......
aber das geht schon wieder am thema vorbei.
das betse was man dabei machen kann ist mit einem tüver zu reden der entweder wirklich ahnung hat oder zumindest den "mut" hat zu sagen das er das nich weiß und sich erst informieren muss. der sicherste weg ist auf jedenfall sachen vorm umbauen mitm tüv abzusprechen, dann kann man die sachen so machen wie die das wollen und die haben zeit sich damit zu beschäftigen und auch zu informieren ob alles legal ist.
edit: hier ist nen link wo die ganzen verkehrsgesetzte stehen welches genau weiß ich aber nich
http://verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php
aber das geht schon wieder am thema vorbei.
das betse was man dabei machen kann ist mit einem tüver zu reden der entweder wirklich ahnung hat oder zumindest den "mut" hat zu sagen das er das nich weiß und sich erst informieren muss. der sicherste weg ist auf jedenfall sachen vorm umbauen mitm tüv abzusprechen, dann kann man die sachen so machen wie die das wollen und die haben zeit sich damit zu beschäftigen und auch zu informieren ob alles legal ist.
edit: hier ist nen link wo die ganzen verkehrsgesetzte stehen welches genau weiß ich aber nich
http://verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php
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Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
Du hast es erfasst, es kann halt auch ins andere Extrem umschlagen, man bekommt sachen eingetragen, wo man einen schein dafür hat, aber man nicht die Auslegung kennt. Ziemlich heikles Thema, leider sehen dekra und Tüv da wenig Verbesserungsbedarf, weil der Anteil an diesen Abnahmen im mehrfachen Promille bereich liegt. Also es geht denen am Arsch vorbei.
Also liegt es eher an uns Kunden das richtig einzuordnen und es richtig zumachen, damit es halt erst keinen Stress geben kann.
Also liegt es eher an uns Kunden das richtig einzuordnen und es richtig zumachen, damit es halt erst keinen Stress geben kann.
Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
zu was jetzt genau? reifenabdeckung? --> siehe mein post oben.Freak117 schrieb:hm, aber eigendlich müsste doch auch sowas iwo in der STVZO stehen?!? Hat da jemand nen link???
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Re: nur mal nee frage zum felgen eintragen
Es gibt auch noch nen aktuelleren EU-Beschluss ^^
weil der gepostete ist aus den 70ern
Aber soweit ich das ersehen kann hat sich nicht
viel geändert.
Richtlinie 94/78/EG
Aber hat mal jemand die Abbildungen, auf die da immer Bezug genommen wird?
Oder gehn die nur bei mir nicht auf ??
weil der gepostete ist aus den 70ern
Aber soweit ich das ersehen kann hat sich nicht
viel geändert.
Richtlinie 94/78/EG
Aber hat mal jemand die Abbildungen, auf die da immer Bezug genommen wird?
Oder gehn die nur bei mir nicht auf ??
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