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Überführung vom Auto??

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Beitrag  ghostriderxl Di Okt 06, 2009 8:00 pm

Hi Leute,

ich brauch mal Eure Hilfe, da ich mich rechtlich nicht so auskenne.

Ich bau im Moment grade ein Auto für meine Freundin auf. (Alltags-Zweitwagen, Skoda Felicia)
Das Auto steht im Moment bei nem Kumpel und müsste von dort aus ein Stück (ca 3 Min. Weg)
überführt werden.
Ursprünglich wollte ich ihn einfach heimlich, still und leise rüber fahren.
Aber irgendwie war mir so als, dass mir mal jemand gesagt hat, dass man auch nicht zugelassene Fahrzeuge abschleppen darf.
Weiß da von Euch jemand was genaues?
Weil für 3 Minuten Weg will ich mir keinen Trailer leihen.

Danke schon mal

Gruß
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Beitrag  CleanEdition Di Okt 06, 2009 8:26 pm

Für nen 3min weg würde ich mir da keinen Kopf machen. Nummernschilder ran und fertig!
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Beitrag  BADBOY Di Okt 06, 2009 8:35 pm

Ja darfst du, Aber nur mit stange nicht mit seil warum, weis ich auch nicht mehr ich habe mich deswegen letztes Jahr
Schlau gemacht Überführung vom Auto?? 976349
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Beitrag  ghostriderxl Di Okt 06, 2009 8:49 pm

Ich mach mir den Kopf auch nicht. Sondern meine Freundin Überführung vom Auto?? 976349

Naja dann mal schauen ob wir ne Abschleppstange organisiert bekommen.
Ansonsten klopp ich alte Schilder vor und überführ den Wagen so :-)
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Beitrag  Planwagenschmiede Di Okt 06, 2009 10:39 pm

Das würde ich aber vorsichtige sein.Habe letztes Jahr ein abgemeldetes Fahrzeug in Betrieb genommen,
von daher weiß ich das es teuer wird wenn du erwischt wirst.waren nur 3 Km Landstraße & dann kam die Kelle raus.

1. Fahren ohne Zulassung ist das kleinste übel 50,00€ & 3 Punkte

2. Im gleichem zuge verstößt du aber gegen das Pflichtversicherungsgesetz §6

ein fahrlässiger Verstoß wird mit einer Freiheitstrafe bis 6 Monaten oder bis zu 180 Tagessätzen geandet.

ein vorsätzlicher Verstoß wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder bis zu 180 Tagessätzen geandet.

In der Regel beläuft es sich aber um die 50-60 Tagessätze

Die Tagessatz höhe entspricht 1/30 des Netto Monatseinkommens.

D.h. bei 60 Tagessätzen wirst du in dem Fall zwei volle Monatsgehälter abdrücken müssen.

Ich hatte damals aber einen Privaten driftigen grund der Für den Richter nachvollziehbar war und ging Schuldfrei aus.Das erste was ich gemacht habe ist einen neuen Triler gekauft der wär etwas billiger als die Strafe die ich hätte zahlen müssen.

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Beitrag  Snake Di Okt 06, 2009 11:06 pm

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Beitrag  Caravan95 Di Okt 06, 2009 11:19 pm

hol dir einfach von einer Versicherung eine vorläufige Deckung. Mit der kannst du zur Zulassungsstelle fahren und dein Auto anmelden. Nach ein paar Wochen läuft die wieder aus, wenn das Auto nicht angemeldet wurde.
Oder Kennzeichen ran und abgeschleppt
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