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Airbag Lenkrad austragen

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Beitrag  Astrapower18101986 Sa Mai 28, 2011 2:28 am

Hi ich wollte mal nachfragen ob jemand von euch weis ob ich bei meinem Astra F BJ97 mit dem X16XEL Motor den Fahrerairbag ausgetragen bekomme habe auch Beifahrerairbag der soll aber drin bleiben.
Habe vor Kurzemmit einem Werkstattmeister vom FOH Gesprochen der sagt ja geht beim F und beim G Aber Tüv sagt nein wer hat da nun unrecht nach dem Werstattmeister soll es gehn den den Astra F gab es Serienmäßig ja auch ohne und bei dem zählt es nicht als Grund sicherheits System sondern um eine Verbesserung.
Vom Tüvler habe ich nur irgentwelche Paragrafen erzählt bekommen die mir aber nicht wirklich was erklärt haben!

Habt ihr damit schon erfahrungen gemacht und wen ja welche und wie habt ihr das Problem evtl gelöst??
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Beitrag  Bimmelimm Sa Mai 28, 2011 10:25 am

wenn du einen airbag ausbaust, funktioniert der andere zwangsläufig nicht mehr!

ich habe meine airbags beim 95er astra ausgetragen bekommen da ich weder originalsitze noch gurtstraffer verwende (hab vollschalen und h-gurte)
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Beitrag  Nightro Sa Mai 28, 2011 10:33 am

Airbag austragen geht beim F definitiv. Daß dann beide raus müssen, kann ich net sicher sagen, ist aber meistens so. Am Besten gehen wirds aber wahrscheinlich mit ner Bestätigung vom (dafür speziell authorisierten) Betrieb, der die Dinger raus hat.
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Beitrag  Finn Sa Mai 28, 2011 10:41 am

Gehen ja, aber dazu muss wie bim geschrieben hat auch der beifahrer Airbag raus. Und du musst halt auch einen prüfer finden der das macht.
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Beitrag  spiky Sa Mai 28, 2011 11:05 am

Ich widersprech da jetzt frech mal wie ich bin ^^ Airbag Lenkrad austragen 976349

Bei mir ist kein einziger Airbag mehr drin und es sind alle ausgetragen. Bei mir ging das wie folgt:

Zuerst kamen die König-Sitze = Seitenairbags über eingelöteten Widerstand ersetzt -> TÜV ausgetragen

Dann kam mein 30er Raid-Lenkrad = Lenkradairbag über Raid-Rückrüstkit (nix anderes als die Nabe und ein Widerstand) ersetzt -> TÜV ausgetragen (allerdings benötigte ich da ein Schreiben von Opel, das der Ausbau und Wegfall der Airbags keine anderen Sicherheitssysteme beeinflussen und stören tut. Bei Opel angerufen, bekommen, fertig!)

6 Monate später kam in Planung, das mein Armaturenbrett gecleant und ohne Beifahrerarbag-Sollreißnaht weiß beledert wird = Airbag ohne Widerstand ausgebaut und Airbagsystem vom FOH deaktivieren lassen übers Tech2 -> TÜV ausgetragen (mit gleichem Schreiben von Opel + Bestätigung vom FOH, das System deaktiert wurde.

Muss jetzt aber dazu sagen, dass das Deaktieren des Airbagssystem nur ging, weil ich auch keine Seriengurte mehr drinne hab, sondern nur noch, da meiner ja ein 2-Sitzer ist, starre Schroth-Gurte. Da spielte dann der Gurtstraffer keine Rolle. Bei Seriengurte geht das Deaktieren dann nicht, weil dann der Gurtstraffer wegfällt.

Beim Astra F ist es genau das gleiche, weil wir vorab geschaut hatten, da ein Kumpel das ganze parallel in seinem F gemacht hat.


Fazit: Wenn du den Beifahrerairbag drinne lassen willst, besorg dir für den Widerstand (z.B. Raid Rückrüstkit - klar ist teuer, aber dann weiß der TÜV das des passt) und lass dann den Airbag austragen. Vorab immer solche Sachen mit dem TÜV abklären, dann weiß man das es auch kein böses Erwachen gibt.

Wie hast du das geplant? Soll da dann ein anderes Lenkrad rein? Weil Airbag stilllegen aber drinne lassen und z.B. beledern ist nicht. Wenn das muss die Airbagzelle auch draußen sein.

P.S.: Wenn du das Schreiben von Opel brauchst kann ich es dir gerne per Mail zukommen lassen Airbag Lenkrad austragen 29668
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Beitrag  Bimmelimm Sa Mai 28, 2011 11:26 am

spiky schrieb:

Wie hast du das geplant? Soll da dann ein anderes Lenkrad rein? Weil Airbag stilllegen aber drinne lassen und z.B. beledern ist nicht. Wenn das muss die Airbagzelle auch draußen sein.

würde nicht alternativ reichen wenn man die druckpatrone rausbaut?!
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Beitrag  spiky Sa Mai 28, 2011 12:10 pm

Bimmelimm schrieb:
spiky schrieb:

Wie hast du das geplant? Soll da dann ein anderes Lenkrad rein? Weil Airbag stilllegen aber drinne lassen und z.B. beledern ist nicht. Wenn das muss die Airbagzelle auch draußen sein.

würde nicht alternativ reichen wenn man die druckpatrone rausbaut?!
Geht die denn beim F auszubauen? Beim G ist die mit der Airbagabdeckung verschweißt und absolut nicht trennbar, ohne den Sprengsatz oder die Abdeckung zu beschädigen. Wenns beim F gehen sollte dann kann man das schon machen. Muss man dann halt im TÜV zeigen, dass hinter der Abdeckung kein Sprengstoff mehr ist, weil da ist ja der Knackpunkt
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Beitrag  Astrapower18101986 Sa Mai 28, 2011 1:54 pm

Also geplant ist es so den Beifahrerairbag drin und aktiv zu lassen, den Fahrerairbag austragen und Original Lenkrad gegen Victor Topdriver Sportlenkrad ohne Airbag austauschen.
Hätte mir dan weil es ja für Victor Keine rückrüstnabe gibt nen Wiederstand einzelgeholt eingelötet und Normale Lenkradnarbe mit Lenkrad Verbaut! meint ihr das ginge so?


Und ja Spiky das mit dem Schreiben von Opel were echt sau net von dir!
Schick es einfach an s-bretz@web.de
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Beitrag  Bimmelimm Sa Mai 28, 2011 2:02 pm

am airbagsystem rumlöten halte ich für keine gute idee... thema fehlfunktion
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Beitrag  Wallertown Sa Mai 28, 2011 2:06 pm

Also bei meinem F ist auch das Lenkrad getauscht worden und
per Rückrüstkit stillgelegt worden. Fahrerseite.
Beifahrerseite ist noch drin ob der allerdings funktioniert weiss ich
nicht. War aber irgendwie davon ausgegangen =X

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Beitrag  Astrapower18101986 Sa Mai 28, 2011 2:12 pm

Bevor ich natürlich am Kabel löte klemm ich die Batterie ab und das Airbagsteuergerät damit es keine fehler gibt!
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Beitrag  Xantrum Sa Mai 28, 2011 2:39 pm

sonst passiert das

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Beitrag  Astrapower18101986 Sa Mai 28, 2011 3:10 pm

Genau das das nicht passiert wird ja alles still gelegt den ohne Strom und ohne etwas geht der Airbag auch nicht auf.
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Beitrag  spiky Sa Mai 28, 2011 3:40 pm

Wallertown schrieb:Also bei meinem F ist auch das Lenkrad getauscht worden und
per Rückrüstkit stillgelegt worden. Fahrerseite.
Beifahrerseite ist noch drin ob der allerdings funktioniert weiss ich
nicht. War aber irgendwie davon ausgegangen =X


Wenn deine Airbagkontrolllampe nicht brennt ist alles in Butter


@Bimmelimm: Der Raid-Rückrüstkit ist lediglich auch nichts anderes als die Nabe und ein Widerstand. Das einzigste was da noch dabei ist ein "Gehäuse" für den Widerstand, was aber nicht als Stecker fungiert.
Einziger Vorteil des Raid-RRK ist das man da eben für den TÜV ein Schreiben hat.

@Astrapower: Das Schreiben schick ich dir die Tage zu. Wenn du auf ein Sportlenkrad umrüsten tust würd ich auf alle Fälle auch vom gleichen die Nabe holen. Was ich allerdings nicht mehr ganz versteh, warum willste den Beifahrerairbag noch drinne lassen ^^ No risk, no fun ^^
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Beitrag  Entenschorsch Sa Mai 28, 2011 3:42 pm

Hier noch was hilfreiches, einmal ausm Touristenfahrerforum, und aus dem Astra-F-Forum. Da hatten wirs erst neulich drüber.

In der PDF ist die wahlweise Ausstattung vom Astra F ausgeführt, in der die Airbags aufgeführt sind.

Die rechtliche Seite sieht wohl generell so aus:

Inhalt/Kurztext:

Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu
unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des
Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat
das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt.

Ausführlicher Text:

Die Verwendung von Reboard-Kindersitzen auf Beifahrersitzplätzen in
Fahrzeugen, die mit Airbagsystemen ausgerüstet sind, ist nur zulässig,
wenn der Airbag außer Funktion gesetzt ist.

Die Arbeitsgruppe „§19/29 Clearingstelle“ hat die Problematik aus
zulassungsrechtlicher Sicht diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis
gekommen.

1. „Außer-Funktion-setzen“ des Airbags

Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis
des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne
des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.

Bei Gutachten im Sinne des § 19 (3) handelt es sich um Gutachten, die
auch für Fahrzeugteile zum nachträglichen Einbau (z.B. Sonderlenkräder,
Spoiler) erteilt werden. Das Verfahren ist in diesem Fall das gleiche,
wie nach dem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen, für die ein
entsprechendes Gutachten gefordert wird. Das heißt, grundsätzlich muß
das „außer-Funktion-setzen“ des Airbags bei Vorliegen eines
entsprechenden Gutachtens durch den Sachveständigen einer Technischen
Prüfstelle oder einer Überwachungsorganisation abgenommen werden.

Bei einem Negativgutachten handelt es sich um ein Gutachten eines
technischen Dienstes in dem festgelegt wird, unter welchen Umständen
das „außer-Funktion-setzen“ des Airbas keiner Abnahme bedarf, so daß
die BE bestehen bleibt. In dem entsprechenden Negativgutachten ist in
der Regel festgelegt, welche Herstellervorschriften beim
„außer-Funkton-setzen“ beachtet werden müssen.

2. Ausbau eines Airbags

Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der
Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der
Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.

Dieser Stellungnahme der Clearingstelle liegen folgende Überlegungen zugrunde.

Der Airbag ist ein Bauteil eines
Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig
vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in
den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben.

Eine Gefährdung tritt ein, so die Erläuterungen zum Beispielkatalog zu
§ 19 StVZO, wenn für die Verkehrssicherheit wesentlichen Eigenschaften
und Merkmale eines Fahrzeugs, wie z.B: der Insassenschutz, so
beeinflußt werden, daß das in den Bau- und Betriebsvorschriften
festgelegte Niveau unterschritten wird. Der Komplettausbau kann also
nicht zum Erlöschen der BE führen, denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein.

Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen
Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil
dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen
Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung
erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die
BE zum Erlöschen.

Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem
Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder
Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des
Lenkrades.

Haftungsrechtliche Folgen wurden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.

Die Fahrzeughersteller lassen Arbeiten an Airbagsystemen nur von den
von ihnen autorisierten Fachwerkstätten zu. Eine Zusatzkennzeichnung
mit dem Hinweis auf die Funktionsunfähigkeit wird ebenfalls gefordert.

Unabhängig vom Erlöschen der BE wird den Kunden empfohlen, in jedem
Falle einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.

(Quelle:VFZ, 10./11. Sitzung § 19 Clearingstelle)

Zusätzlich hab ich selbst recherchiert, dass es wohl keine generelle Airbagpflicht ab irgendeinem Baujahr gibt. Der LAnd Rover Defender z.B. wird immer noch ohne gebaut. Allerdings könnte es sein, dass der TÜV so argumentiert, dass wenn es das FZG. nicht ohne Airbag gegeben hat, der Insassenschutz neu geprüft werden muss. Denn der muss der Norm des EZ entsprechen.
Ähnlich wie die Abgasgutachtengeschichte mit z.B. V6 oder LET im Astra F, da es das serienmäßig nicht gab. Das wäre dann im Vergleich zu nem Crashtest mal richtig billig. Airbag Lenkrad austragen 978373 ...vorallem wieviele Karossen man für sowas braucht... Airbag Lenkrad austragen 36382
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Beitrag  Bimmelimm Sa Mai 28, 2011 4:35 pm

Astrapower18101986 schrieb:Bevor ich natürlich am Kabel löte klemm ich die Batterie ab und das Airbagsteuergerät damit es keine fehler gibt!
die frage ist eher ob das system bei nem unfall dann auch funktioniert...

ich hab das original corsalenkrad im astra... ohne sprengsatz für den airbag...
die stecker haben sich unterschieden, ich hätte den umlöten können aber nein danke

ob der wirklich ohne impuls zubleibt weiss ich nicht... kann ja immer mal einen defekt geben der den auslöst Airbag Lenkrad austragen 810348
gerade wenn dran rumgelötet wurde, könnte ich mir vorstellen dass das risko steigt?! keine ahnung...
ich würde beide ausbauen und gut is... spart außerdem gewicht Airbag Lenkrad austragen 513789
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Beitrag  Astrapower18101986 Sa Mai 28, 2011 4:50 pm

Ich will den Beifahrerairbag behalten weil mein Amaturenbrett von der Optik her aussieht wie neu und ich auch nicht mir eins ohne kaufen will und dan das ganze Amaturenbrett umbauen will und der Beifahrerairbag soll unteranderem auch darum drin bleiben weil Abundzu auch meine Schwestern von 17,13 und 9 mitfahren und das nicht immer nur hinten sondern auch ab und zu vorne und das Sporty soll für mich einfach nur wegen der Optick und weil es handlicher ist eingebaut werden!

Klar werde ich mir auch die Passende Lenkradnarbe zu dem Victor Lenkrad kaufen den da passt nur das von Victor weil es nur 5 Schrauben hat nicht so wie momo oder so!
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Beitrag  Freak117 Sa Mai 28, 2011 5:56 pm

beim Astra F ist es bis glaube ich iwann 96 fast kein problem das austragen zu lassen... Ab dann wird es schwer genauso Astra G eig schon fast unmöglich legal weil ab einem Bestimmten BJ ein Airbagsystem pflicht ist! Aber denn noch klappt es hin und wieder Airbag Lenkrad austragen 976349 Ich hab nen 30er Raid HP eingetragen bekommen nur in Verbindung mit Diggi tacho und net all zu großen breiten Rädern! Sonst geht eig. nur 32er für eine Rückrustung weil nix anders in einer ABE steht... Der Beifahrer Airbag kann drin bleiben und wird auch noch Funktionieren solange die Airbagkontrolllampe aus ist. Und du diesen widerstand eingebaut hast auf der Fahrerseite...
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Beitrag  Astrapower18101986 Sa Mai 28, 2011 6:22 pm

Habe ja schon bereits mein Lenkrad da es ist ein 32 Victor Topdriver habe alles auch die papiere die ich für den astra f brauche da mein Vater genau das Selbe in seinem Kombi fährt nur das er eh keinen hatte und darum das ganze viel viel einfacher war!
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Beitrag  CleanEdition Sa Mai 28, 2011 6:53 pm

Das Zauberwort heißt hier Raid Rückrüstsystem. Das sind spezielle Lenkräder mit nem Widerstand den man anlöten muss. Das ganze hat nen Gutachten das man eintragen muss. So hab ich das vor vielen Jahren gemacht. Der Beifahrerairbag bleibt aber dann drin.
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Beitrag  Astrapower18101986 Sa Mai 28, 2011 8:14 pm

Das mit der Raid Rückrüstnarbe habe ich ja nun verstanden aber ich will kein Raid ich will bzw habe ja mein Victor Lenkrad
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Beitrag  Freak117 Sa Mai 28, 2011 10:05 pm

Astrapower18101986 schrieb:Das mit der Raid Rückrüstnarbe habe ich ja nun verstanden aber ich will kein Raid ich will bzw habe ja mein Victor Lenkrad

wenn die so eine Nabe anbieten ist das besitmmt auch mit dem Lenkrad möglich, kenn das jetzt auch nur von Raid ! Ist halt bissel Anders die Nabe verformt sich fals da was doll drauf drückt weil die Lenkstange fest ist was damals net so war da war nen Dämpfer oder so drina ls es noch kein Airbags gab, daher die spezielle nabe...
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Beitrag  Astrapower18101986 Sa Mai 28, 2011 10:26 pm

kenn das jetzt auch nur von Raid ! Ist halt bissel Anders die Nabe verformt sich fals da was doll drauf drückt weil die Lenkstange fest ist was damals net so war da war nen Dämpfer oder so drina ls es noch kein Airbags gab, daher die spezielle nabe... [/quote]


Stimmt nicht ganz den ich habe das Lenkgestänge aus einem astra F mit Airbag gegen eine ohne getauscht weil seine nen defeckt hatte und da haben wir gesehn das beide Lenkgestänge bis unten zum Lenkgetriebe gleich sind also es keinen Unterschied macht ob mit oder ohne!
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Beitrag  Entenschorsch So Mai 29, 2011 9:42 am

weil ab einem Bestimmten BJ ein Airbagsystem pflicht ist!

Definitiv nicht...der Frontaufprall muss seit 2005 dokumentiert werden, d.h. elektronisch aufgezeichnet. Mehr nicht. Airbagpflicht ab EZ gibts net.

Bezogen auf die ABE/BE-EG des KFZ gilt, gabs das nie ohne Airbag, darf er nicht ausgebaut werden. Lest mal den Beitrag von mir eine Seite vorher.....

Das Zauberwort heißt hier Raid Rückrüstsystem. Das sind spezielle Lenkräder mit nem Widerstand den man anlöten muss.

Das ist die Variante dass der Beifahrerairbag noch funzt. Will man beide raus haben, kann man auch den Ausbau des kompletten Systems bestätigen lassen. Der Ausbau muss natürlich in einer Werkstatt mit geschultem Personal erfolgen.

Beim Astra F ist der einzige Unterschied bei der Nabe der Adapter-Schleifring. Runter damit von der Lenkstange, und man kann auch normale Naben fahren.
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Beitrag  X3M4X Di Apr 09, 2013 9:40 pm

ich möchte das Thema noch einmal aufmischen.

Ich fahre ein Astra g Coupe und wollte an diesem nun ein wenig im innenraum verändern.
Planung ist wie folgt
Wiechers Käfig rein mit Sparco Vollschalen sitze (Serie sitze mit Airbag)
Lenkrad raus und durch ein 28 Raid Lenkrad ersetzten.

So nun die Frage.
Das mit der Raid Nabe leuchtet mir ein und dieses möchte ich mir auch bestellen aber das andere Thema ist nun wo ich von Opel dieses schreiben her bekomme kann mir da einer von euch hier weiter helfen? Bin für jede Hilfe echt dankbar:-) Da mein Tüv Prüfer mir die Airbags nur austragen will wenn ich ihm den Zettel vorlege.


Ich bedanke mich im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland:-)

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